Azubis wählen Junior-Betriebsräte

Die IG Bau weist darauf hin, dass Azubis und junge Beschäftigte in Gelsenkirchen ab sofort ihren „Junior-Betriebsrat“ wählen können.
Azubis wählen Junior-Betriebsräte

Die Wahlen für die Jugend- und Auszubildenden-Vertretung laufen noch bis Ende November. –Foto: IG BAU | Tobias Seifert

Die „junge Chance“ nutzen, um im Betrieb ein Wörtchen mitzureden: Azubis und junge Beschäftigte in Gelsenkirchen können ab sofort ihren „Junior-Betriebsrat“ wählen. Es geht um die Jugend- und Auszubildenden-Vertretung (kurz: JAV). Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) hin, die jetzt einen „Lockruf in die Wahlkabine des Betriebs“ veröffentlicht hat. „Azubis und Jugendliche sollten unbedingt ihr JAV-Team wählen. Es geht immerhin um eine starke Stimme für Azubis. Denn die JAV ist das Sprachrohr der jungen Menschen in Betrieben und Verwaltungen. Sie ist der direkte Draht zur Chefetage – und damit ein wichtiger Problemlöser, wenn‘s im Betrieb mal hakt“, sagt der Vorsitzende der IG Bau Emscher-Lippe-Aa, Georg Nießing. Die Wahlen zum „jungen Betriebsrat“ laufen noch bis Ende November.

„Jugendliche haben einfach eine andere ‚Betriebsbrille auf der Nase‘. Sie haben frische Ideen und können dem Betriebsalltag Impulse geben. Hier spielt die JAV eine wichtige Rolle. Denn sie hat quasi eine Standleitung zur Geschäftsführung“, so Georg Nießing. Die JAV sei aber auch ein wichtiger Hebel für junge Beschäftigte in Gelsenkirchen, um eigene Interessen durchzusetzen: „Von der besseren Azubi-Betreuung im Betrieb bis zum neuen Tablet für die Ausbildung – ein Jugend-Betriebsrat kann einiges bewegen. Auch individuelle Probleme packt eine JAV an – von unbezahlten Überstunden bis zur Nachhilfe beim Lernen für die Berufsschule“, sagt Claudia Praetorius von der „Jungen Bau“, der Nachwuchsorganisation der Gewerkschaft.

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Aktuell gibt es in Gelsenkirchen rund 4.700 Auszubildende – rund 170 von ihnen lernen in der Baubranche, so die IG Bau Emscher-Lippe-Aa. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf Zahlen der Arbeitsagentur. Eine Interessenvertretung kann jeder wählen, der in einem Betrieb arbeitet, in dem es mindestens fünf Jugendliche oder Azubis und bereits einen Betriebsrat gibt. Stimmberechtigt sind alle Beschäftigten unter 18 Jahren. Ebenso alle Azubis. Für die JAV-Wahlen antreten können alle Azubis und alle Beschäftigten unter 25 Jahren.

Mehr Infos rund um die Wahl gibt es im Netz unter www.jav-portal.de. Azubis aus den Branchen der IG BAU, die einen „Nachwuchs-Betriebsrat“ gründen wollen oder Hilfe bei der Wahl brauchen, können sich an Claudia Praetorius als Bundesjugendsekretärin der IG BAU wenden: jungebau@igbau.de.