Besonderer Service für Neubesitzer von E-Fahrzeugen

Besonderer Service für Neubesitzer von E-Fahrzeugen

Die Zulassungsstelle in der Verkehrszulassung Gelsenkirchen öffnet einmal während der Betriebsferien.
Besonderer Service für Neubesitzer von E-Fahrzeugen

Das Hans-Sachs-Haus. Foto: rwm

Gute Nachricht für Personen, die noch in diesem Jahr ihr E-Fahrzeug zulassen wollen, um die entsprechende Förderung zu erhalten. Die Stadt Gelsenkirchen bietet einen besonderen Service für Neubesitzer von E-Fahrzeugen. Die Zulassungsstelle in der Verkehrszulassung Gelsenkirchen wird die Betriebsferien „zwischen den Jahren“ unterbrechen und am Freitag, 30.Dezember, in der Zeit von 8 bis 11 Uhr öffnen.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an diejenigen, die Fahrzeuge zulassen möchten, denen nach dem Elektromobilitätsgesetz der Zusatz „E“ auf dem amtlichen Kennzeichen zugeteilt werden kann. Sofern Fahrzeugbriefe von finanzierten oder geleasten E-Fahrzeugen auf dem Postweg an die Zulassungsstelle Gelsenkirchen gesandt werden, müssen diese bis zum 23. Dezember in der Zulassungsstelle Gelsenkirchen eingegangen sein, damit die Zulassung am 30. Dezember bearbeitet werden kann. Andere Anliegen können an diesem Tag nicht bearbeitet werden.

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Einer vorherigen Terminvereinbarung bedarf es nicht. Die Zulassungsstelle der Stadt Gelsenkirchen reagiert damit auf viele Anfragen und ermöglicht es E-Fahrzeug-Käufern so, vor Fristende noch in den Genuss der Förderung zu kommen.