Bund unterstützt Kultureinrichtungen mit einer Milliarde
Öffentliche und private Träger von Kultureinrichtungen können ab sofort Unterstützung bei ihren Energiekosten beantragen.
Öffentliche und private Träger können ab sofort Unterstützung bei Energiekosten beantragen. Die Kultusminister:innen der Länder haben Mitte März der Umsetzung des vom Bund aufgelegten Kulturfonds Energie zugestimmt.
Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. April 2023 stehen somit eine Milliarde Euro zur Verfügung, um Kultureinrichtungen bei der Kompensation der massiv gestiegenen Energiekosten zu unterstützen. Um die Beantragung und Abwicklung zu erleichtern, wird das Land NRW eine zentrale Hotline betreiben. Hamburg stellt bundesweit eine entsprechende IT-Plattform bereit.
Seit dem 1. April 2023 Mittel für das 1. Quartal des Jahres beantragt werden können., ab dem 1. Juli 2023 dann für das 2. Quartal. Die Laufzeit des Kulturfonds ist bis zum Ende April 2024 geplant. Taner Ünalgan, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion, zeigt sich erleichtert: „Dass der Kulturfonds Energie des Bundes nun startet, ist eine wirklich gute Nachricht, auch für die vielen Kultureinrichtungen in Gelsenkirchen!“
Die oft ohnehin schon finanziell schwach ausgestatteten Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende wären durch die Coronapandemie schon auf eine sehr harte Probe gestellt worden, so Ünalgan. „Kultur gehört nicht nur zur Daseinsvorsorge, sie gehört schlicht auch zur Identität unserer Städte und unseres Landes. Es ist absolut richtig und wichtig, dass hier mit einer Milliarde eine hohe Summe in die Hand genommen wird, um die Akteure, Einrichtungen und Betriebe in dieser erneut schwierigen Zeit zu unterstützen.“
Anträge sind unter kulturfonds-energie.de einzureichen. Die Hotline des Kulturfonds ist unter 0800 66 45 685 geschaltet. Schriftliche Anfragen sind unter service@kulturfonds-energie.de möglich.