Corona: Quarantäne gilt künftig automatisch

Corona

Symbolbild von Gerd Altmann auf Pixabay

Eine neue Corona-Allgemeinverfügung legt fest, dass für Covid-19-Erkrankte automatisch eine Quarantäne nach Erhalt des Testergebnisses beginnt. Sie müssen nicht mehr auf eine Benachrichtigung des Gesundheitsamts warten.

In Gelsenkirchen ist in den vergangenen Tagen kein weiterer drastischer Anstieg der Corona-Infektionen zu verzeichnen, trotzdem bleibt die Zahl der Neuinfektionen auf hohem Niveau. Das stellt gerade die Gesundheitsverwaltung vor große Herausforderungen.

Nachverfolgung nicht immer gelungen

„Wir haben in den letzten Wochen mit Hochdruck daran gearbeitet, unser Personal bei der Nachverfolgung weiter aufzustocken und die aufgetretenen Fälle zeitnah abzuarbeiten“, erklärt Gesundheitsdezernent und Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff. „Tatsächlich ist uns das in der Zeit der massiv steigenden Infektionen nicht immer gelungen.“ 

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Das Gesundheitsamt erhöht seit Wochen die Personalkapazitäten und passt die Abläufe und Organisation an die anhaltend hohe Belastung an. Mit Unterstützung der Bundeswehr, einer verbesserten Technik und mit viel zusätzlichem Personal hat das Gesundheitsamt seine Kapazitäten mittlerweile deutlich erhöhen können.

94 zusätzliche Mitarbeiter

Insgesamt sind im Gesundheitsamt 94 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt. In den nächsten Tagen sollen weitere folgen. Die abgeordneten Kräfte kommen von GeKita, von den Seniorenhäusern oder anderen Verwaltungseinheiten der Stadt. Daneben sind 30 Soldaten der Bundeswehr zur Nachverfolgung eingesetzt.

Aktuell wird im Gesundheitsamt außerdem eine neue Software eingesetzt, die Erfassung und Nachverfolgung deutlich einfacher und strukturierter machen soll. Erste Erfahrungen damit sind laut Stadt positiv verlaufen. Auch dadurch soll eine Beschleunigung der Abläufe ermöglicht werden.

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Allgemeinverfügung tritt kommende Woche in Kraft

Gleichzeitig tritt ab kommender Woche eine neue Allgemeinverfügung in Kraft. In dieser ist festgelegt, dass die Quarantäne bei einem positiven Covid-19-Test automatisch mit Erhalt des Testergebnisses beginnt. Die Isolation endet bei asymptomatischem Krankheitsverlauf zehn Tage nach Erstnachweis des Erregers. Bei symptomatischem Krankheitsverlauf nach 48 Stunden Symptomfreiheit, frühestens jedoch zehn Tage nach Symptombeginn.

Kontaktpersonen einer nachgewiesen erkrankten Person müssen sich nach der Mitteilung bis zum Ablauf des 14. Tages in Quarantäne begeben, sofern keine andere Anordnung des Gesundheitsamtes erfolgt. Treten während er Quarantäne Symptome auf, muss sich der oder die Betroffene beim Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt will zeitnah nach dem nun automatischen Beginn der Quarantäne die schriftliche Quarantäneanordnung zustellen.

Vorbereitungen für Impfzentren laufen

Ferner sei Gelsenkirchen darauf vorbereitet, zügig ein Impfzentrum aufzubauen. Derzeit befasst sich eine Arbeitsgruppe mit den Vorbereitungen und der Standortprüfung. Das Impfzentrum soll an einem verkehrstechnisch gut erreichbaren Ort entstehen.

Wann der Betrieb aufgenommen wird, ist noch offen. Der Deutsche Ethikrat, die Ständige Impfkommission und die Leopoldina haben festgelegt, dass zunächst Menschen, die ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf der Krankheit haben, zuerst geimpft werden. Danach stehen Personen aus dem Gesundheitswesen auf der Liste, gefolgt von Einsatzkräften wie Sanitätern, Feuerwehrleuten und Polizeibeamten. Noch ist auch nicht klar, wann der Impfstoff in ausreichender Menge tatsächlich zur Verfügung steht. Die medizinische Verantwortung der Impfzentren liegt bei der Kassenärztlichen Vereinigung.