Der Fall Schallenberg: DFB lehnt Schalker Einspruch ab

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Schalker Einspruch abgelehnt: Ron Schallenberg ist für das nächste Zweitliga-Spiel in Magdeburg gesperrt. Foto: Rabas

Gegen die Sperre von Ron Schallenberg für das nächste Zweitliga-Spiel in Magdeburg hatte Schalke Einspruch eingelegt. Nun hat das DFB-Sportgericht entschieden.

Zugegeben: Besonders groß, das wusste Schalke schon vorher, waren die Erfolgsaussichten nicht. Aber man muss sich im Leben ja nicht alles gefallen lassen: Also legten die Königsblauen nach der Gelb-Roten Karte für Ron Schallenberg in Nürnberg Einspruch gegen die damit eigentlich fällige Sperre des Mittelfeldspielers für das nächste Zweitliga-Spiel in Magdeburg Einspruch ein. Nun hat das DFB-Sportgericht entschieden.

Aus Schalker Sicht leider wie es zu erwarten war: „Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des FC Schalke 04 gegen die Gelb-Rote Karte für Spieler Ron Schallenberg im Einzelrichterverfahren verworfen. Damit bleibt die automatische Sperre für ein Meisterschaftsspiel bestehen“, heißt es auf der offiziellen DFB-Homepage.

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„Kein offensichtlicher Irrtum“

Georg Schierholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erläutert die Entscheidung: „Schiedsrichter Nicolas Winter hat auf Nachfrage erklärt, dass er ein Foulspiel von Ron Schallenberg geahndet hat, auch wenn er dieses nach Betrachten der Fernsehbilder im Nachhinein nur noch als fahrlässig und nicht mehr als rücksichtlos einstufen würde. Aber weiterhin als Foul. Damit hat er eine Tatsachenentscheidung getroffen. Und da der Nachweis eines offensichtlichen Irrtums des Schiedsrichters nicht geführt werden kann, war der Einspruch zurückzuweisen.“

Schallenberg war am vergangenen Samstag in der Nachspielzeit der ersten Halbzeit des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg des Feldes verwiesen worden. „Grundsätzlich“, wird auf der DFB-Homepage erläutert, „zieht eine Gelb-Rote Karte eine automatische Sperre von einem Spiel nach sich, schützt der Weltfußballverband FIFA prinzipiell die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters. Einzige Ausnahme gemäß Paragraph 11 Nr. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB: Wenn ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters nachgewiesen wird. Dies ist hier nicht der Fall.“

Schiedsrichter gab Fehler zu

Sowohl Schiedsrichter Nicolas Winter als auch der DFB selbst hatten nach dem Spiel zugegeben, dass die zweite Gelbe Karte für Schallenberg eine Fehlentscheidung war. Die erste Gelbe Karte hatte der S04-Profi wegen des Protestes gegen eine Schiedsrichterentscheidung gesehen. Schalkes Sportdirektor Marc Wilmots nannte die Sperre für Schallenberg in Magdeburg „eine Katastrophe“.

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Norbert Neubaum