Europawahl 2024: Wahlbenachrichtigungen werden versandt

Am 9. Juni findet in diesem Jahr wieder die Europawahl statt. Die Wahlbenachrichtigungen sollen spätestens bis zum 19. Mai  zugestellt werden.
Europawahl 2024: Wahlbenachrichtigungen werden versandt

Wahlraum –Symbolfoto: Spernol

Am 9. Juni findet in diesem Jahr wieder die Europawahl statt. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab sofort versandt. Der Postdienstleister der Stadt Gelsenkirchen hat zugesichert, den Wahlbenachrichtigungsbrief bis zum 19. Mai 2024 zuzustellen. Wer bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten und Zweifel hinsichtlich seiner Wahlberechtigung hat, kann sich telefonisch beim Wahlamt unter der Rufnummer 0209/169-4025 melden.

Briefwahl

Mit der Wahlbenachrichtigung können die Wahlberechtigten unter www.gelsenkirchen.de/europawahl bei Bedarf ab sofort online Ihre Briefwahlunterlagen beantragen.

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Vom 13. Mai bis 7. Juni öffnen auch wieder die beiden barrierefreien Wahlscheinstellen an der Horster Straße 6 in Gelsenkirchen-Buer und im Atrium des Hans-Sachs-Hauses in der Ebertstraße 11 in der Altstadt. Dort können Wahlberechtigte auch ohne Wahlbenachrichtigung direkt vor Ort per Briefwahl wählen. Ein gültiger Lichtbild-Ausweis muss vorgelegt werden.

Wahl im Wahlraum am 9. Juni 2024

Mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief können die Wahlberechtigten am Wahltag den Wahlraum aufsuchen. Außerdem sollte ein gültiger Lichtbild-Ausweis vorgelegt werden können.
Die jeweiligen Wahlräume sind auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckt und können online im Wahlraumfinder oder in der Wahlraumübersicht unter www.gelsenkirchen.de/europawahl eingesehen werden.

Wichtig ist dabei, dass die Wahlräume im Zuge der Vorbereitungen zur Europawahl teilweise ausgetauscht wurden, um die Anzahl der barrierefreien Wahlräume zu erhöhen. Auf die Angabe des Wahlraums auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief sollten die Wählerinnen und Wähler deshalb besonderes Augenmerk legen.

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Wer erhält eine Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigung erhalten alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Gelsenkirchen mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Unionsbürgerinnen und -bürger erhalten einen Wahlbenachrichtigungsbrief, wenn sie bei einer vorherigen Europawahl seit 1999 bereits einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben und sofern sie – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – in Gelsenkirchen gemeldet sind. Unionsbürgerinnen und -bürger, die noch einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen müssen, können sich an wahlamt@gelsenkirchen.de oder tel. an Frau Gerkensmeier (0209 / 169 – 2862) wenden.