Gelsenkirchen: Ab Samstag gelten strengere Corona-Regelungen
Gelsenkirchen: Ab Samstag gelten strengere Corona-Regelungen
Aufgrund der steigenden Inzidenzzahlen gelten in Gelsenkirchen ab Samstag, 14. August, wieder die strengeren Regelungen der Inzidenzstufe 2 gemäß der geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), da die Inzidenz seit dem 5. August über dem Wert 35 liegt.

Für den Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist, ist eine Kundenbegrenzung vorgesehen –Foto: André Przybyl
Aufgrund der steigenden Inzidenzzahlen gelten in Gelsenkirchen ab Samstag, 14. August, wieder die strengeren Regelungen der Inzidenzstufe 2 gemäß der geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), da die Inzidenz seit dem 5. August über dem Wert 35 liegt. Daher gilt weiterhin die Bitte an die Bürgerinnen und Bürger, die Regelungen zum eigenen Schutz und dem Schutz anderer zu beachten. Vor allem sollten alle das vorhandenen Impfangebot nutzen und die Maskenpflicht einhalten, um einen weiteren Anstieg der Inzidenzzahlen und damit verbundene Einschränkungen zu vermeiden.
Für private Feiern gilt an diesem Wochenende: Geimpft, genesen oder getestet
In der Stufe 2 (7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 35,1 und 50) gelten folgende Regelungen:
Außerschulische Bildung
– Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 20 Personen erlaubt, sofern negative Testnachweise vorliegen oder ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt wird.
Kinder- und Jugendarbeit
– Gruppenangebote sind auch innen ohne Maske möglich. Ferienangebote und Ferienreisen sind mit negativem Testnachweis oder beaufsichtigtem Selbsttest möglich.
Kultur
Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt.
Sport
–Sport in Innenräumen ist nur mit Negativtestnachweis und Rückverfolgung erlaubt. Außen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. ein Drittel der Kapazität) ohne vorherigen Test erlaubt. Innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, wenn negative Testnachweise, ein Sitzplan und eine Sitzordnung, ggf. nach Schachbrettmuster vorliegen.
Freizeit
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist
Messen und Märkte
Sitzungen, Tagungen und Kongresse
Private Veranstaltungen (ausgenommen Partys und ähnliche Feiern)
Partys und ähnliche Feiern
Große Festveranstaltungen
Gastronomie
– Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Testnachweise vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist.
Beherbergung und Tourismus
– „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Wohnmobile) sind mit einem negativen Testnachweis möglich.
– Hotels dürfen ohne Kapazitätsbegrenzung mit Negativtestnachweis öffnen. Das gilt auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie.
– Busreisen sind mit negativem Testnachweis und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent) möglich, falls nicht ausschließlich immunisierte Personen teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen.
– Generell gilt: Wird ein negatives Testergebnis benötigt, darf dieses maximal 48 Stunden alt sein. Geimpfte und Genesene werden negativ Getesteten gleichgestellt. Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test oder den Nachweis der Quarantäneanordnung, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.
Vollständig immunisierten Personen werden bei Zusammenkünften und Veranstaltungen, für die eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Hausstände festgesetzt ist, nicht eingerechnet, soweit es sich nicht um einrichtungsbezogene Personengrenzen pro Quadratmeter oder Kapazitätsbegrenzungen handelt.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Stadt unter www.gelsenkirchen.de/corona und auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums des Landes unter www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.