Grüne beantragen Sachstandsberichte zum stadt.bau.raum
Die Grünen haben angesichts der unklaren Situation beim stadt.bau.raum Sachstandsberichte in den zuständigen Ausschüssen beantragt.
Um den stadt.bau.raum in Gelsenkirchen-Feldmark ist es nach Ansicht der Ratsfraktion der Grünen nicht gut bestellt: Das Gebäude ist stark sanierungsbedürftig und es gibt immer wieder Ärger mit Mängeln bei der Innenausstattung. Der Frust über die unklare Zukunft reichte bei der noch tätigen Veranstaltungsmanagerin Elke Schumacher so weit, dass sie ihren Bewirtschaftungsvertrag mit der Stadt Gelsenkirchen zum Ende des Jahres gekündigt hat.
Die Franktionsvorsitzenden Adrianna Gorczyk und Peter Tertocha bemängeln, dass es Kommunalpolitik und Öffentlichkeit unklar ist, wie es danach mit dem stadt.bau.raum weitergeht. Vor diesem Hintergrund stellen die Grünen Gelsenkirchen sowohl für den Ausschuss für Bau und Liegenschaften als auch im Ausschuss für Kultur, Tourismus und urbane Szene jeweils einen Antrag auf Sachstandsbericht für die Sitzungen im September.
„Im Kulturausschuss haben wir die Zukunft des stadt.bau.raums in diesem Jahr schon zweimal behandelt“, weiß Adrianna Gorczyk, kulturpolitische Sprecherin der Grünen Ratsfraktion, zu berichten. „Unsere Zuständigkeit liegt bei seiner Funktion als Kultureinrichtung und Veranstaltungsort. Der auslaufende Bewirtungsvertrag mit Frau Schumacher z.B. besteht mit dem Referat Kultur. Unser Interesse liegt also darin zu erfahren, wie der stadt.bau.raum aktuell bzw. im neuen Jahr genutzt werden kann und welche Rolle er im Zuge der Kulturentwicklungsplanung spielen wird.“
„Für die langfristige Perspektive, die dringend notwendige Sanierung sowie ihre Finanzierungund grundsätzlich alle Fragen der Bausubstanz städtischer Liegenschaften ist der Bauausschuss der zuständige Fachausschuss“, ergänzt Burkhard Wüllscheidt als baupolitischer Sprecher seiner Fraktion. „Wir haben Kenntnis davon, dass ein Gutachten zur Sanierungsbedürftigkeit des Gebäudes von der Stadtverwaltung in Auftrag gegeben werden müsste, um Mittel aus einem Fördertopf des LWL für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude beantragen zu können. Die Antragstellung kann nur jährlich erfolgen, wer Mittel für das Jahr 2024 abrufen können will, muss den Antrag bis zum 30. September einreichen. Insofern ist es höchste Zeit, dass es ein Update dazu gibt.“