Jung & krank sucht: Sozialpsychiatrische Hilfen

Jung & krank sucht: Sozialpsychiatrische Hilfen

Im Hans-Sachs-Haus findet in diesem Jahr die Fachtagung der Landesarbeitsgemeinschaft Sozialpsychiatrischer Dienste Nordrhein-Westfalen e.V. statt.
Jung & krank sucht: Sozialpsychiatrische Hilfen

Andrea Henze mit Teilnehmenden der Fachtagung. Foto: Stadt Gelsenkirchen

Im Gelsenkirchener Hans-Sachs-Haus ist am Donnerstag die Landesarbeitsgemeinschaft Sozialpsychiatrischer Dienste Nordrhein-Westfalen e.V. zu ihrer Jahresfachtagung zusammengekommen. Andrea Henze, Vorstand für Arbeit und Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, begrüßte die Gäste. Rund 100 Fachleute aus ganz NRW nahmen an der Veranstaltung teil. Im Mittelpunkt der Tagung standen die konkreten Behandlungsangebote für seelisch kranke junge Menschen und die besondere Rolle der Sozialpsychiatrischen Dienste bei der Vermittlung entsprechender Hilfen.

Das Thema der Jahresfachtagung „junge Erwachsene“ ist nicht neu aber aktuell sind durch Pandemie, Krieg in der Ukraine und die unsichere wirtschaftliche Entwicklung die Fallzahlen stetig steigend und das System oft überlastet.

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Die Sozialpsychiatrischen Dienste sind grundsätzliche nur für volljährige Menschen zuständig, Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste sind in den Kommunen eher die Ausnahme. Allerdings gibt es für die Zielgruppe der 18- bis 25-Jährigen oftmals in der „üblichen“ Versorgung keine adäquaten Angebote, daher sind beim diesjährigen Fachtag entsprechende innovative Angebote und Projekte vorgestellt worden. Daneben wurden auf einer Podiumsdiskussion Standpunkte ausgetauscht und gemeinsame neue Wege und Lösungsansätze für den Umgang mit den Klienten erarbeitet.

Das Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst sieht vor, dass jedes Gesundheitsamt einen Sozialpsychiatrischen Dienst vorhält, die Aufgaben sind im Psychiatriekrankengesetz NRW (PsychKG) festgeschrieben.

Der Sozialpsychiatrische Dienst arbeitet niedrigschwellig, kostenfrei, anonym und aufsuchend im häuslichen Umfeld, oder auch mal im Park bei Menschen ohne festen Wohnsitz. Er ist vorrangig zuständig für Menschen mit behandlungsbedürftigen Psychosen sowie anderen behandlungsbedürftigen psychischen Störungen und Abhängigkeitserkrankungen von vergleichbarer Schwere.

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