Kulturpass für alle 18-Jährigen startet

Die Bundesregierung hat sich deshalb zur Einführung eines bundesweiten Kulturpasses für 18-Jährige entschieden, der ab jetzt an den Start geht.
Kulturpass für alle 18-Jährigen startet

Kulturpass-Logo –Bildrechte: Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Kultureller Teilhabe kommt eine Schlüsselrolle für das soziale Miteinander zu. Die Bundesregierung hat sich deshalb zur Einführung eines bundesweiten Kulturpasses für 18-Jährige entschieden, der ab jetzt an den Start geht.
Der KulturPass hat zum Ziel, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf lokale Kulturanbieter abzufedern und neue Teilhabemöglichkeiten an Kultur in unseren Städten zu schaffen. Die Idee entstand zudem, weil ganz besonders die junge Generation stark unter der Corona-Pandemie gelitten hat, Zukunftsängste durchstehen und auf viele der Dinge verzichten musste, die diese Zeit eigentlich ausmachen – Kontakte zu Freundinnen, Freunden und Gleichaltrigen, das Ausprobieren von Freizeitaktivitäten und das Erleben von Live-Kultur.

Virtuelles Budget zur freien Verfügung

Der KulturPass soll nun beide Seiten zusammenbringen und richtet sich an alle Jugendlichen mit Wohnsitz in Deutschland, die 2023 18 Jahre alt werden (Jahrgang 2005), unabhängig von ihrer Nationalität. Sie erhalten ein virtuelles Budget von 200 Euro, das sie innerhalb von zwei Jahren über eine mobile App – die KulturPass-App – einsetzen können. Ab sofort können sich die Kultur-Anbietenden auf einer Web-Plattform registrieren und einen Webshop mit ihren Angeboten anlegen. Ab Mitte Juni wird dann der Zugriff auf diese Angebote für die 18-Jährigen freigeschaltet.

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Um die Angebote zu nutzen, benötigen die 18-Jährigen einen elektronischen Personalausweis (Online-Ausweis), eine eID-Karte (falls EU-BürgerIn) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (falls aus einem Drittstaat), als Nachweis, dass eine Berechtigung für den KulturPass vorliegt. Mit diesen Nachweisen ist eine Registrierung direkt in der App möglich und das Budget von 200 Euro wird freigeschaltet. Informationen dazu, wie das genau funktioniert, gibt es auf der Internetseite www.kulturpass.de.

Online-Funktionen mit PIN freischalten

Um die Online-Funktion für den jeweiligen Ausweis nutzen zu können, gibt es entweder vom Bürgercenter oder von der Ausländerbehörde eine PIN dazu. Sollte die Funktion noch nicht aktiviert sein, aber die PIN nicht mehr auffindbar sein, kann für den Online-Ausweis oder die eID-Karte beim Bürgercenter in Gelsenkirchen eine neue PIN angefordert werden. Informationen hierzu sind auf www.personalausweisportal.de hinterlegt. Per Post kann die neue PIN zudem auf www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de bestellt werden, sie wird dann per Brief zugestellt. Beides ist kostenlos. Ein neuer PIN für den elektronischen Aufenthaltstitel ist jeweils bei der zuständigen Ausländerbehörde erhältlich.
Kultur-Anbietende können Angebote einstellen

Wer sich einmal beim KulturPass registriert hat, kann das Budget über die KulturPass-App innerhalb von zwei Jahren einlösen. Das Ticket oder der ausgewählte Artikel kann vor Ort bei den Kulturanbietern abgeholt werden.
Kultur-Anbietende können ihre Angebote über die Internetseite https://www.kulturpass.de/anbietende einstellen und erhalten dort auch Informationen zur Kostenübernahme und zum Ablauf.

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