Mieterverein zieht positive Bilanz

Der Vorsitzende des Mietervereins Gelsenkirchen, Ernst Georg Tiefenbacher, zieht eine positive Bilanz für das Jahr 2023.
Mieterverein zieht positive Bilanz

Symbolbild 12138562O from Pixabay

„Das war ein erfolgreiches Jahr 2023“, so der Vorsitzende des Mietervereins Gelsenkirchen, Rechtsanwalt Ernst Georg Tiefenbacher. „Wir hatten in unserem Verein 887 Neuaufnahmen zu verzeichnen, so viele wie schon lange nicht mehr. Gerade die neu in den Verein eingetretenen Mieter nehmen die Dienste des Vereins, nämlich die Rechtsberatung sowohl im persönlichen Gespräch als auch telefonisch oder auch die Vertretung – dann führt der Verein den Schriftwechsel für das Mitglied – in Anspruch. Für „einfache“ Fälle bietet der Verein auch eine „Schnuppermitgliedschaft“ für 20 Euro einmalig an. In über 8.500 Fällen haben wir für unsere Mitglieder Einzelberatungen erteilt“.

„Viele Mieter wurden regelrecht überfallen mit ungerechtfertigten Nebenkostenabrechnungen und haben daher die Hilfe unseres Vereins in Anspruch genommen“, erklärt Tiefenbacher. Wenn die Mieter in den vergangenen Jahren häufig noch eine Jahresrückzahlung bei den Betriebskosten erhielten, änderte sich dies im Jahr 2023. Nachzahlungsforderungen der Vermieter von über 1000 Euro waren keine Seltenheit. Dabei hätten die Mieter schon im Abrechnungsjahr jeden Monat Vorauszahlungen an den Vermieter bezahlt

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Extremster Fall: Rückzahlung von 6200 Euro

Aber die teilweise völlig überhöhten und ungerechtfertigten Abrechnungen hatten auch eine gute Seite: Die Mieter waren schockiert und haben die Hilfe der 5 Fachjuristen des Vereins vermehrt in Anspruch genommen. In vielen Fällen konnten die Berater feststellen, dass die Abrechnungen nicht in Ordnung, also rechtswidrig, falsch waren. Die Juristen haben sehr häufig festgestellt, dass dem Mieter auch solche Kosten angelastet wurden, die er gar nicht bezahlen muss. Denn es gilt der Grundsatz: Der Mieter muss nur die Nebenkosten bezahlen, die im Mietvertrag konkret und verständlich ausdrücklich benannt werden.

Der Mieterverein konnte in über 950 Fällen nachweisen, dass die Mieter eine Nachzahlung nicht erbringen müssen, sondern sogar noch Geld herausbekommen haben. Der extremste Fall bescherte einer Mieterin aus Bulmke eine Rückzahlung von über 6.200 Euro. Das habe daran gelegen, dass die Mieterin nur die anteiligen Kosten für Wassergeld und Flurlicht bezahlen musste. Die Vermietergesellschaft aus Köln mit einer Hausverwaltung in Gelsenkirchen habe allerdings über 12 weitere Kostenarten umgelegt, was jedoch vertraglich nicht vereinbart und somit rechtswidrig war. Wegen ihrer hohen Vorauszahlungen hatte sie ein sehr hohes Guthaben über 4 Jahre erwirtschaftet, welches der Mieterverein verlangte.

Trotz energischer Einforderung hat die Vermieterin die Rückzahlung verweigert. Die Mieterin hat dann das Amtsgericht Gelsenkirchen um Hilfe gebeten und Recht bekommen. Und als „Strafe“ habe die Vermieterin auch noch Gerichts- und Anwaltsgebühren von über 1.600 Euro bezahlen müssen. Das zeige, dass alle Mieter durchaus das Recht haben, die Jahresabrechnungen überprüfen zu lassen, so der Rechtsanwalt. Die Juristen des Vereins nehmen das Rechenwerk des Vermieters unter die Lupe und überprüfen objektiv, nach Gesetz und Mietvertrag, die Zahlen.

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Mängel der Mietsache

Ein weiteres sehr großes Betätigungsfeld waren Mängel der Mietsache. Diese Beratungen hatten überwiegend die Schimmelpilzproblematik zum Gegenstand. Aber auch defekte Aufzugsanlagen, nicht funktionierende Klingel- und Gegensprechanlagen und schadhafte Badeeinrichtungen mussten bearbeitet werden. In 98 Einzelfällen seien die Mängel so gravierend und gesundheitsgefährdend gewsesen, dass der Verein die städtische Wohnungsaufsicht einschalten musste. Kündigungen der Wohnung durch den Vermieter waren ebenfalls ein Betätigungsfeld, wenn auch nicht mehr so häufig wie in früheren Jahren. 68-mal haben die Juristen den Mitgliedern bestätigen können, dass die Kündigungen unberechtigt uns somit ungültig waren. Der Wohnungsverlust, die Gefahr der Obdachlosigkeit, konnten somit vermieden werden.

Gern weist Tiefenbacher auch darauf hin, dass die Zusammenarbeit mit der Stadt Gelsenkirchen und dem Jobcenter erfolgreich war. Den Behörden konnten hohe Beträge aus unberechtigten Nebenkostenforderungen erspart bleiben, ungerechtfertigte Mieterhöhungen wurden zurück gewiesen. Auch mit der Verbraucherzentrale arbeitet der Verein zusammen und führt dort einmal wöchentlich eine Einmalberatung, allerdings keine Vertretung, für Mieter durch.

Mit Blick auf das Jahr 2024 gibt Tiefenbacher der Hoffnung Ausdruck, dass die Energiepreise dauerhaft sinken. Er weist auch darauf hin, dass ab 1. Juli die Vermieter keinen Kabelanschluss mehr anbieten dürfen. Möchten die Mieter dann nach wie vor über einen solchen verfügen, müssen sie sich selbst darum kümmern und die Kosten dann direkt an die Anbieterfirma und nicht mehr an den Vermieter bezahlen. Hierdurch haben die Mieter einen Anspruch darauf, die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen um den Betrag für den Kabelanschluss zu senken.