Polizei: Rollerfahrer muss nach Hause laufen

Ein 36-jähriger E-Scooter-Fahrer wurde heute Morgen auf der Grothusstraße angehalten. Der E-Scooter besaß kein gültiges Versicherungskennzeichen, außerdem stand der Mann unter Drogeneinfluss.
Polizei: Rollerfahrer muss nach Hause laufen

Symbolfoto: Ingo Kramarek auf Pixabay

Polizeibeamte habe heute Morgen, 28. April 2023, um 8.35 Uhr einen 36 Jahre alten Mann auf der Grothusstraße in Schalke angehalten, der dort mit einem E-Scooter unterwegs war. Bei der anschließenden Kontrolle stellten sie mehrere Verstöße fest: An dem Fahrzeug war ein nicht mehr gültiges Versicherungskennzeichen angebracht. Hier besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Da die Beamten bei dem Mann starken Alkoholgeruch wahrnahmen und ein vor Ort durchgeführter freiwilliger Atemalkoholtest positiv war, untersagten die Beamten dem Gelsenkirchener die Weiterfahrt und brachten ihn zur Wache. Ebenso bestand der Verdacht, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln unterwegs war. Ein dazu durchgeführter freiwilliger Urintest, der auf der Wache durchgeführt wurde, war ebenfalls positiv. Die Beamten riefen einen Arzt, der dem Mann Blutproben entnahm. Bei einer Durchsuchung des 36-Jährigen fanden die Beamten zudem Medikamente, die einen Verdacht des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz begründen. Nach Abschluss der Maßnahmen konnte der Mann die Wache zu Fuß verlassen. Den E-Scooter durfte er nicht mitnehmen. Die Beamten stellten ihn aus gefahrenabwehrenden Gründen sicher. Wegen der Verstöße fertigten sie eine Strafanzeige gegen den Mann.

Werbung
Die unglaubliche Reise des FC Schalke 04 Vom bitteren Abstieg bis zur meisterlichen Rückkehr in die Erste Liga – die Geschichte der Saison 2021/22