Polizei: Unfall mit Elektro-Laufrad

Die Polizei Gelsenkirchen weist aus gegebenem Anlass auf eine mögliche Versicherungspflicht auch für Spielfahrzeuge hin.
Polizei: Unfall mit Elektro-Laufrad

Dieses Kinder-Laufrad mit Elektromotor stellten die Beamten sicher. –Foto: Polizei Gelsenkirchen

Polizei und Rettungsdienst waren am vergangenen Samstag, 21. September an der Oststraße in Erle im Einsatz. Wie die Polizei Gelsenkirchen mitteilte, fuhr dort ein 5 Jahre alter Junge mit einem nicht versicherten Elektro-Laufrad auf einem Gehweg von hinten in die Beine eines 28 Jahre alten Fußgängers.

Der laut Polizei verständigte Rettungsdienst versorgte sowohl das Kind als auch den Erwachsenen vor Ort. Der verletzte Mann sei anschließend zur weiteren ambulanten Versorgung in ein Krankenhaus gebracht worden.

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Laut Polizeisprecher fertigten die Polizeibeamten eine Strafanzeige gegen den alten Vater des Kindes wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, da er die entsprechende Versicherung vor Ort nicht nachweisen konnte. Zudem stellten die Beamten das Laufrad zur Beweissicherung sicher.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nicht alle Fahrzeuge, die man kaufen kann, auch im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden dürfen. Selbst, wenn eine amtliche Zulassung nicht erforderlich ist, kann trotzdem eine Haftpflichtversicherung notwendig sein.