Projekte zur Integration werden gefördert

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen des Landesprogramms „Komm-an NRW“ Projekte zur Integration von Geflüchteten.
Projekte zur Integration werden gefördert

Das Hans-Sachs-Haus. Foto: rwm

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen des Landesprogramms „Komm-an NRW“ Projekte zur Integration von Geflüchteten und Neuzugewanderten in den Kommunen und stärkt das ehrenamtliche Engagement.

Ab sofort und bis spätestens zum 26. April 2023 können Vereine, Initiativen und Träger Anträge auf Förderung durch das Landesprogramm „Komm-an NRW“ beim Referat Zuwanderung und Integration/Kommunales Integrationszentrum der Stadt Gelsenkirchen stellen.

Werbung
Die unglaubliche Reise des FC Schalke 04 Vom bitteren Abstieg bis zur meisterlichen Rückkehr in die Erste Liga – die Geschichte der Saison 2021/22

Auch in diesem Jahr erhält die Stadt Gelsenkirchen, vorbehaltlich eines positiven Zuwendungsbescheides, Fördermittel, die im Rahmen von vier Bausteinen zur Durchführung bedarfsorientierter Maßnahmen vor Ort an Dritte wie z.B. Flüchtlingsinitiativen, Migrantenselbstorganisationen, Sport- und Kulturvereine oder Träger der freien Wohlfahrtspflege weitergeleitet werden.

Maßnahmen, für die Fördergelder beantragt werden können, sind zum Beispiel die Ausstattung, Renovierung und der Betrieb von Ankommenstreffpunkten. Aber auch digitale Angebote, die Begleitung von Geflüchteten und Neuzugewanderten, Maßnahmen des Zusammenkommens sowie Qualifizierungen von Ehrenamtlichen können gefördert werden.

Weiterführende Informationen, die Ausschreibung und das Antragsformular stehen auf der Homepage des Referats Zuwanderung und Integration/Kommunales Integrationszentrum der Stadt Gelsenkirchen unter  https://www.gelsenkirchen.de/de/soziales/integration/kommunales_integrationszentrumzur Verfügung.

Werbung

Die Anträge müssen bis spätestens zum 26. April postalisch oder per E-Mail beim Referat Zuwanderung und Integration/Kommunales Integrationszentrum der Stadt Gelsenkirchen eingereicht werden.

Bei Rückfragen zum Förderprogramm oder der Antragstellung steht Ihnen Lena Uppenkamp telefonisch unter 0209 169 6112 oder per E-Mail unter lena.uppenkamp@gelsenkirchen.de zur Verfügung.