Telefon sichergestellt: Gelsenkirchenerin missbraucht Polizeinotruf

Die Polizei Gelsenkirchen berichtete am Dienstag von einem Fall, in dem eine Gelsenkirchenerin über 100 Mal ohne Grund den Polizeinotruf wählte.
Telefon sichergestellt: Gelsenkirchenerin missbraucht Polizeinotruf

Symbolfoto: Ingo Kramarek auf Pixabay

Weil eine 60 Jahre alte Gelsenkirchenerin innerhalb von fünf Stunden über 100 Mal ohne erkennbaren Grund den Polizeinotruf wählte, hat die Polizei Gelsenkirchen am Montag, 9. Dezember, ihr Handy sichergestellt. Wie die Polizei Gelsenkirchen in einer Mitteilung berichtet wählte die 60-Jährige in einem Zeitraum von 13 bis 18 Uhr insgesamt über 100 Mal die Notrufnummer 110 und landete dabei bei Einsatzleitstellen in gesamt Nordrhein Westfalen. In keinem der Anrufe konnte ein Notruf oder eine Straftat festgestellt werden.

In Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft suchte eine Streifenwagenbesatzung der Gelsenkirchener Polizei die Frau an ihrer Wohnanschrift auf. Vor Ort gab die Gelsenkirchenerin den Beamten gegenüber die Anrufe zu. Neben einem eindringlichen Gespräch wurde auch das Handy der Frau als Beweismittel sichergestellt. Die 60-jährige Frau, die ihr Fehlverhalten mittlerweile eingesehen hat, erwartet jetzt eine Strafanzeige wegen des Missbrauchs von Notrufen.

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Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin: Wer den Notruf missbraucht, blockiert die Notrufleitung für andere Menschen, die tatsächlich in Not sind und dringend Hilfe benötigen. Wer absichtlich oder wissentlich den Notruf wiederholt missbraucht oder eine Notlage vortäuscht, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Außerdem können die Kosten für den Polizei- oder Rettungseinsatz in Rechnung gestellt werden.

Ein Sprecher der Polizei betonte, dass im Falle eines Notrufs oder im Falle einer Straftat selbstverständlich immer die Notrufnummer 110 angerufen oder auch eine Polizeiwache aufgesucht werden kann. Die Polizei sei rund um die Uhr für alle Bürgerinnen und Bürger im Einsatz.