Überprüfung von Kfz-Betrieben

In der vergangenen Woche standen bei einer gemeinsamen Aktion der Stadt Gelsenkirchen mit dem Zoll und der Polizei drei Objekte mit mehreren ansässigen Kfz-Betrieben im Mittelpunkt der Kontrolle.

In der vergangenen Woche standen bei einer gemeinsamen Aktion der Stadt Gelsenkirchen mit dem Zoll und der Polizei drei Objekte mit mehreren ansässigen Kfz-Betrieben im Mittelpunkt der Kontrolle. Von der Stadt Gelsenkirchen waren das das Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung mit den Abteilungen Gewerbe, Kommunaler Ordnungsdienst und Ausländerbehörde sowie das Referat Umwelt beteiligt. Die Aktion fand unter dem Verbund Gemeinsam für Ordnung und Sicherheit (GeOS) statt.

Insgesamt wurden mehrere Ordnungswidrigkeitsverfahren unter anderem wegen Mülls auf Privatflächen, fehlender Preisauszeichnung und illegaler Abfallentsorgung eingeleitet. In einem Fall wird gegen einen Gewerbetreibenden ein Verfahren eingeleitet, da die Erwerbstätigkeit einer Person nicht gemeldet wurde. Weitere Überprüfungen gegen den Gewerbetreibenden werden derzeit noch geprüft. In zwei Fällen erfolgte eine Meldung an die Handwerkskammer. Es besteht der Verdacht des Verstoßes gegen die erforderliche Meisterpflicht.

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Durch das Referat Umwelt wurden in den Betrieben diverse Verstöße festgestellt. Einem Gewerbetreibenden droht eine Ordnungsverfügung wegen fehlerhafter Lagerung von Öl und Abfällen. Gegen einen weiteren Betrieb wird ein ordnungsrechtliches Verfahren aufgrund fehlerhafter Lagerung wassergefährdender Stoffe angestoßen. Zudem wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen illegaler Abfallentsorgung eingeleitet.
Durch das Hauptzollamt Dortmund konnte ein Meldeverstoß festgestellt werden. Daneben wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der Beschäftigung eines Ausländers, der nicht im Besitz einer Arbeitsgenehmigung ist, eingeleitet. Hier wird außerdem ein Verfahren gegen den Arbeitnehmer eingeleitet.