20.000 Haushalte bekommen Wohngeld
20.000 Haushalte bekommen Wohngeld
Die Wohngeldreform stellt die Stadt Gelsenkirchen vor besondere Herausforderungen, doch trotz erwarteter Startschwierigkeiten werden die Gelder zeitnah ausgezahlt.
Die Stadt Gelsenkirchen bereitet sich intensiv auf die ab Januar geltende Wohngeldreform vor. Dabei wird es eine deutliche Ausweitung des Kreises derjenigen geben, die einen Anspruch auf Wohngeld haben werden. Von derzeit rund 6.500 Berechtigten verdreifacht sich die Zahl auf dann rund 20.000 Haushalte.
„Das ist grundsätzlich eine gute Nachricht für viele Menschen mit geringem Einkommen in unserer Stadt, die dadurch eine spürbare finanzielle Entlastung erfahren. Es ist allerdings auch eine Riesenherausforderung für die Städte, innerhalb kürzester Zeit das Dreifache an Anträgen bearbeiten zu müssen – zumal viele Regelungen der Ausgestaltung des neuen Verfahrens jetzt erst bekannt werden“, so Gelsenkirchens Sozialdezernentin Andrea Henze.
Personal wird aufgestockt
Um das erwartete Aufkommen gut bewältigen zu können, wird die Wohngeldstelle der Stadt personell deutlich verstärkt. Gleichwohl werden die Bürgerinnen und Bürger nach erfolgter Antragstellung Geduld benötigen. Trotz Bündelung aller vorhandener personeller Ressourcen in der Wohngeldstelle kann die Bewilligung eines Wohngeldantrags durchaus einige Monate in Anspruch nehmen. „Und das hat gar nicht einmal nur etwas mit unseren eigenen Ressourcen zu tun, sondern auch damit, dass die entsprechenden IT-Anwendungen des Landes nicht vor April 2023 zur Verfügung stehen“, erläutert Andrea Henze.
Trotz der erwarteten Startschwierigkeiten gibt es jedoch eine zentrale gute Botschaft für alle anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger: „Es geht kein Geld verloren. Alle Anträge werden natürlich bearbeitet und das Geld wird selbstverständlich rückwirkend gezahlt“, unterstreicht die Sozialdezernentin. Und nicht nur das: Damit die Bürgerinnen und Bürger auch in den ersten Monaten des nächsten Jahres möglichst schnell von der vielfach dringend benötigten Unterstützung profitieren können, wird die Wohngeldstelle der Stadt Gelsenkirchen auch schon vor der abschließenden Bescheidung der Anträge Unterstützungsleistungen auszahlen.
„Das neue Wohngeldrecht eröffnet die Möglichkeit, monatliche Vorschusszahlungen bis zur endgültigen Entscheidung über den eingereichten Antrag zu gewähren. Diese Möglichkeit werden wir natürlich nutzen“, verspricht Henze.
Für Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, ändert sich übrigens vorerst nichts. Die bewilligten Leistungen werden nach der alten Rechtslage in der bisher erbrachten Höhe weitergewährt.
Informationen:
Die Stadt Gelsenkirchen hat zu allen Fragen rund um das Thema Wohngeld eine Hotline eingerichtet:
0209 / 169 4208.
Diese beantwortet die Fragen der Bürgerinnen und Bürger und entlastet die Mitarbeitenden der Wohngeldstelle, damit diese sich auf die Bearbeitung der Anträge konzentrieren können.
Zusätzlich werden die wichtigsten Fragen auf der Website der Stadt Gelsenkirchen beantwortet: www.gelsenkirchen.de/wohngeld.