Buschmann reicht Verfassungsbeschwerde gegen Notbremse ein

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Marco Buschmann. Foto: FDP

Der FDP-Bundestagsabgeordnete und Kreisvorsitzende der FDP-Gelsenkirchen, Dr. Marco Buschmann, hat Verfassungsbeschwerde gegen die „Bundes-Notbremse“ eingereicht. Insbesondere die Ausgangssperre hält er für verfassungswidrig.

Die Große Koalition hat mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes die sogenannte „Bundes-Notbremse“ eingeführt. Der FDP-Bundestagsabgeordnete und Kreisvorsitzende der FDP-Gelsenkirchen, Dr. Marco Buschmann, hat nun Verfassungsbeschwerde gegen das novellierte Infektionsschutzgesetz eingereicht. Dieses sieht etwa automatische Ausgangssperren vor, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen in Kreisen und kreisfreien Städten die Inzidenz über 100 liegt. „Ich halte die pauschale Ausgangssperre mit nackter Inzidenz-Orientierung für verfassungswidrig. Deshalb habe ich beantragt, dass das Bundesverfassungsgericht sie kassiert“, erklärt Buschmann in einer Pressemitteilung.

Eingriffe in die Freiheitsrechte unverhältnismäßig

Die Beschwerde richtet sich zudem gegen die fehlenden Ausnahmen für Geimpfte und Genesene. „Dass geimpfte Großeltern ihre Enkel nicht gemeinsam besuchen dürfen, ist völlig absurd. Genauso grotesk ist, dass Geimpfte in Senioren- und Pflegeheimen weiterhin auf Sozialkontakte verzichten müssen“, sagt Buschmann. „Das Gesetz ignoriert komplett, dass vollständig geimpfte und genesene Personen keine Infektionsgefahr darstellen und wendet die Grundrechtseingriffe, wie Kontaktbeschränkungen, völlig undifferenziert auch auf diese Gruppe an.“ Zusammengenommen sieht Dr. Marco Buschmann unverhältnismäßig starke Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger und ist deswegen optimistisch, dass seiner Beschwerde stattgegeben wird.

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