Corona-Krise: Ab Donnerstag ist wieder Unterricht

[vc_row][vc_column][us_image image=“1062″ size=“us_1600_900_crop“][vc_column_text css=“%7B%22default%22%3A%7B%22padding-top%22%3A%2210px%22%7D%7D“]Das Leibniz-Gymnasium in Buer: Noch ist der Schulhof leer, ab heute wird sich das ändern. Foto: Heselmann[/vc_column_text][us_post_title tag=“h1″ css=“%7B%22default%22%3A%7B%22font-family%22%3A%22h1%22%2C%22margin-bottom%22%3A%220%22%2C%22padding-top%22%3A%221rem%22%7D%7D“][vc_column_text]Am Donnerstag wird in einigen Schulen in der Stadt der Unterricht wieder aufgenommen. Aber längst nicht alle Schüler müssen hin – und strenge Richtlinien müssen eingehalten werden.

Vor allem Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr ihren Abschluss machen, müssen sich ab heute wieder in der Schule darauf vorbereiten.

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Verpflichtend ist die Teilnahme am Unterricht für:
– Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs mit bevorstehenden Terminen für dezentrale Abschlussprüfungen, für den schriftlichen Teil von Berufsabschlussprüfungen der Kammern und zuständigen Stellen;
– für Schülerinnen und Schüler in Bildungsgängen der Ausbildungsvorbereitung und der einjährigen Bildungsgänge der Berufsfachschule;
– für die Schülerinnen und Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen mit bevorstehenden Terminen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des Mittleren Schulabschlusses;
– für Schülerinnen und Schüler an allen Förderschulen mit Abschlussklassen.

Schrittweise Öffnung ab dem 4. Mai

Für Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr das Abitur erwerben, ist die Teilnahme an Lernangeboten in den jeweiligen Prüfungsfächern zur Vorbereitung auf Abiturprüfung freiwillig, da diese Schülerinnen und Schüler bereits den erforderlichen Unterricht nahezu vollständig erhalten haben. Aufgrund der vorgenommenen Verschiebung des Beginns der zentralen Abiturprüfungen um drei Wochen sollen sie noch einmal Gelegenheit bekommen, sich in den Schulen gezielt auf die Abiturprüfungen vorzubereiten, dies ist allerdings kein verpflichtendes Angebot.

Insgesamt werden ab heute rund 4900 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I/II inclusive der Förderschulen und der Berufskollegs mit dem Unterricht beginnen.

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Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen die Schulen in Gelsenkirchen zudem schrittweise ab dem 4. Mai auch für weitere Jahrgänge geöffnet werden – zunächst für die Schülerinnen der Jahrgangsstufe 4, um diese Kinder so gut wie möglich auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.

Die Wiederaufnahme des Unterrichtes und die Durchführung der Prüfungen erfolgt gemäß den Hygienerichtlinien der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP). Die Empfehlungen sehen einen Mindestabstand von Schülern und Prüflingen sowie zum Lehrpersonal von 1,5 Metern vor. Eine Maskenpflicht ist nur dann erforderlich, wenn die gebotene Abstandswahrung nicht eingehalten werden kann.

„Wir werden darauf achten, dass die Zahl der Schülerinnen und Schuler in den Klassenräumen reduziert wird, damit der entsprechende Abstand eingehalten werden kann“, erklärt Schuldezernentin Annette Berg. Die Unterrichts- und Prüfungsräume werden regelmäßig gelüftet. Gemeinsam benutzte Tastaturen, Sanitäranlagen, Türkliniken und Treppenläufe werden in regelmäßigen Abständen desinfiziert. Zudem soll eine namentliche und nach Sitzplatz bezogene Registrierung zu erfolgen, um eine etwaige Nachbefragung und eine Kontakt-Nachverfolgung zu ermöglichen.

„Keine Umarmung, kein Handschlag“

Neben Beachten der Husten- und Nieß-Etikette, der Händehygiene und der Abstandsregeln sollten keine Bedarfsgegenstände wie Gläser, Trinkflaschen gemeinsam genutzt werden. Auf das Händeschütteln soll bis auf weiteres verzichtet werden. „Besonders hier möchten wir noch einmal an alle Schülerinnen und Schüler appellieren: Es ist verständlich, dass nach einer so langen kontaktlosen Zeit die Wiedersehensfreude groß ist. Trotzdem sollte auch hier auf einen Mindestabstand geachtet werden, wir bitten darum, auf Begrüßungen per Handschlag und auf Umarmungen zu verzichten“, betont Schuldezernentin Annette Berg.

Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, können die Eltern oder volljährige Schüler selber – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt – entscheiden, ob eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall muss der Schulleitung schriftlich mitgeteilt werden, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch grundsätzlich möglich ist.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]