Dämpfer für Photovoltaik-Anlagen
Wer in Gelsenkirchen eine Photovoltaik-Anlage auf seinem Dach installieren will, erhält jetzt einen Dämpfer: Die Fördermittel sind ausgeschöpft.
Die Finanzmittel für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen in Gelsenkirchen für das Jahr 2023 sind ausgeschöpft, meldet die Stadt. Alle Anträge, die bis zum 15. Juni vollständig in genehmigungsfähiger Form vorlagen, werden abschließend bearbeitet und entsprechende Förderzusagen und Förderabsagen versendet. Anträge, die nach dem 15. Juni eingehen, können nicht mehr bearbeitet werden. Aufgrund der hohen Anzahl eingegangener Förderanträge bittet die Stadtverwaltung, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Im Jahr 2023 sind bei der Stadt Gelsenkirchen insgesamt mehr als 250 Anträge auf Förderung einer Photovoltaik-Anlage eingegangen. Die Gesamtzahl der geförderten Anlagen ist im Vergleich zum letzten Jahr gleichbleibend hoch. Allerdings ist der Anteil der geförderten Balkonkraftwerke von circa 25 Prozent im Jahr 2022 auf circa 40 Prozent angestiegen. Die Leistung aller im Jahr 2023 geförderten Anlagen beträgt etwa 1.200 Kilowatt-Peak (kWp). Zum Vergleich: Insgesamt wurden in diesem Zeitraum im Stadtgebiet Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von circa 2.500 kWp errichtet. Die insgesamt im Stadtgebiet installierte Leistung aller Photovoltaikanlagen liegt in etwa bei 36.000 kWp. (Quelle: Bundesnetzagentur).
„Enorme Zuwachszahlen im Bereich der Photovoltaik“
„Im Sinne der Energiewende freuen wir uns natürlich über die enormen Zuwachszahlen im Bereich der Photovoltaik in Gelsenkirchen. Insbesondere Balkonkraftwerke bieten für viele Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit vom günstigen Solarstrom zu profitieren“ so Kai Thiemann, Klimaschutzmanager der Stadt Gelsenkirchen. Die Förderung von Photovoltaik-Anlagen in Gelsenkirchen ist Teil des im April 2022 beschlossenen Klima-Sofortprogramms. Ziel des Programms ist es, Bürgerinnen und Bürger und in Teilbereichen auch Gewerbeunternehmen möglichst direkt bei Klimamaßnahmen zu unterstützten.
Förderanträge für den Austausch von Kohleheizungen sowie zur Dach- und Fassadenbegrünung und Entsiegelung können weiterhin bis zum 31. Oktober 2023 gestellt werden. Nähere Informationen sind in Verbindung mit der Förderrichtlinie und den Antragsunterlagen auf der Homepage der Stadt Gelsenkirchen zu finden. Vor dem Hintergrund sich ändernder Rahmenbedingungen und Bedarfe für eine zielgerichtete Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen durch Privatpersonen gilt es, die Umsetzung der derzeitigen Förderrichtlinie zu evaluieren. Die Koordinierungsstelle Klima der Stadt Gelsenkirchen prüft parallel zur Bearbeitung der eingegangenen Anträge, welche Fördergegenstände (u.a Wärme- und Kälteversorgung), Förderangebote und Förderformen sinnvoll, praktikabel und im Interesse der Gelsenkirchener Bürgerinnen und Bürger sind. Informationen über die Fortführung oder eventuelle Anpassungen des Förderprogramms für das Jahr 2024 werden auf der Homepage der Stadt Gelsenkirchen bekannt gegeben.