Digitalisierung der Stadtverwaltung geht weiter

Melderegisterauskunft und Antrag auf Einbürgerung stehen online zur Verfügung

Bürgerinnen und Bürger müssen nicht mehr für jedes Anliegen das Bürgercenter aufsuchen. Die Stadt bietet zwei neue Online-Dienstleistungen an.
Digitalisierung der Stadtverwaltung geht weiter

Bürgerinnen und Bürger müssen nicht mehr für jedes Anliegen das Bürgercenter des Rathauses aufsuchen. –Foto: Heselmann

Bürgerinnen und Bürger müssen nicht mehr für jedes Anliegen das Bürgercenter des Rathauses aufsuchen. Wie die Stadt Gelsenkirchen mitteile, bietet die Verwaltung jetzt zwei neue digitale Dienstleistungen an: Die einfache Melderegisterauskunft und der Antrag auf Einbürgerung stehen ab sofort im Serviceportal als Online-Dienstleistungen zur Verfügung. Diese Erweiterungen basieren laut Mitteilung auf den Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und bieten der Bürgerschaft, so ein Sprecher der Stadt „eine noch komfortablere Nutzung der städtischen Dienstleistungen.“ Für den Zugang zu beiden Angeboten ist laut Mitteilung eine Registrierung über die BundID erforderlich.

Einfache Melderegisterauskunft

Gemäß dem Bundesmeldegesetz (BMG) können Bürgerinnen und Bürger bei der Meldebehörde Auskünfte aus dem Melderegister erhalten. Die einfache Melderegisterauskunft umfasst Informationen wie Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschriften sowie gegebenenfalls den Sterbefall einer Person. Diese Auskunft kann ohne Angabe von Gründen nun online unter serviceportal.gelsenkirchen.de/einfache-melderegisterauskunft beantragt werden. Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft in Höhe von 11 Euro muss laut Mitteilung online per E-Payment (PayPal oder Giropay) bezahlt werden.

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Antrag auf Einbürgerung

Eine weitere Neuerung ist die Einführung des Online-Dienstes zur Einbürgerung. Dieser neue Service erleichtert den Zugang zu wichtigen Informationen und ermöglicht es den Antragstellenden, den komplexen Prozess der Einbürgerung digital zu beginnen und zuvor mittels eines Quick-Check eine unverbindliche Prüfung der Voraussetzungen zu erhalten. Anforderungen für die Einbürgerung sind, so teilt die Stadt in ihrer Mitteilung mit, unter anderem ein mindestens fünfjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 sowie die Fähigkeit, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Die Einbürgerungsgebühren betragen 255 Euro für Erwachsene und 51 Euro für Kinder und müssen online per E-Payment (PayPal oder Giropay) beglichen werden. Ausführliche Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen und den erforderlichen Unterlagen finden Interessierte auf der Internetseite der Stadt unter www.gelsenkirchen.de/einbuergerung

Mit der Einführung der digitalen Services trägt die Stadt Gelsenkirchen nach eigener Aussage dazu bei, Behördengänge weiter zu vereinfachen und den Zugang zu wichtigen städtischen Verwaltungsleistungen zu erleichtern.

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