Eingeschränkte Öffnungszeiten bei der Zulassungsbehörde

Die Stadt Gelsenkirchen teilt mit, dass die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung Systemumstellungen erforderlich macht.
Eingeschränkte Öffnungszeiten bei der Zulassungsbehörde

Hans-Sachs-Haus – Foto: Stadt Gelsenkirchen

Die Stadt Gelsenkirchen teilt mit, dass die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung Systemumstellungen erforderlich macht. Aufgrund der ab dem 1. September geltenden neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) müssen die EDV-Systeme angepasst werden. In der Zeit der Umstellung ist ein Kundenservice leider nicht möglich.

Daher bleibt die Zulassungsbehörde am Donnerstag, 31. August 2023, ab 12 Uhr geschlossen. Auch am folgenden Freitag, 1. September 2023, können nur eingeschränkt Termine vergeben werden. Die Zulassungsbehörde bittet hierfür um Verständnis.

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Die Führerscheinbehörde ist von der Schließung nicht betroffen.