Europawahl: Eintrag ins Wählerverzeichnis
Frist für ausländische Unionsbürgerinnen und -bürger endet am 19. Mai.
Am 9. Juni findet die Europawahl statt. Auch in Gelsenkirchen lebende ausländische Unionsbürgerinnen und -bürger können hier ihre Stimme abgeben.
Am 9. Juni findet die Europawahl statt. Auch in Gelsenkirchen lebende ausländische Unionsbürgerinnen und -bürger können hier ihre Stimme abgeben. Die Wahlberechtigten müssen dazu ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die bereits 1999 oder zu einer späteren Wahl einen Antrag auf Eintragung gestellt haben, sind bereits im Wählerverzeichnis aufgenommen. Wer sich noch nicht hat aktiv eintragen lassen, kann dies noch bis zum 19. Mai 2024 nachholen.
Die Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können beim
Wahlamt der Stadt Gelsenkirchen, Hans-Sachs-Haus, Ebertstraße 11, Zimmer 541 oder per E-Mail an wahlamt@gelsenkirchen.de angefordert oder online heruntergeladen werden:
www.gelsenkirchen.de/europawahl.
Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss eine Versicherung an Eides statt über das Vorliegen der Voraussetzungen für die aktive Wahlteilnahme abgegeben werden.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Interessierte in allen Amtssprachen der EU unter http://www.europarl.europa.eu/portal/de.