Finanzielle Zuschüsse für Erwerb modernisierungsbedürftiger Mehrfamilienhäuser
Die Stadt Gelsenkirchen unterstützt Privatpersonen bei dem Erwerb und damit einhergehender anschließender Modernisierung älterer Mehrfamilienhäuser.
Die Stadt Gelsenkirchen unterstützt Privatpersonen bei dem Erwerb und damit einhergehender anschließender Modernisierung älterer Mehrfamilienhäuser. Hierfür stellt die Stadt Gelsenkirchen in den kommenden vier Jahren insgesamt eine Million Euro zur Verfügung. Eine entsprechende Förderrichtlinie ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt vom 21. April in Kraft getreten. Anträge auf finanzielle Zuschüsse können ab sofort gestellt werden.
Wichtiger Beitrag zur Aufwertung des Wohnumfeldes
„Mit dem kommunalen Förderprogramm wollen wir Menschen finanziell unterstützen, die renovierungsbedürftige Immobilien in ihrer Nachbarschaft kaufen und modernisieren. Denn jeder, der sich vor Ort engagiert, leistet einen wichtigen Beitrag zur Aufwertung des Wohnumfeldes“, so Oberbürgermeisterin Karin Welge. „Mir ist es ein wichtiges Anliegen, das private Engagement in unserer Stadt zu fördern und zu unterstützen. Aus diesem Grunde hat Gelsenkirchen die kommunale Sonderförderung aufgelegt.“
Mit der kommunalen Sonderförderung wird der Erwerb unter der Bedingung einer anschließenden Modernisierung von nicht mehr marktgerechten Mehrfamilienhäusern durch Selbstnutzende finanziell unterstützt.
Für das Sonderförderprogramm stellt die Stadt Gelsenkirchen ab dem Haushaltsjahr 2023 für die nächsten vier Jahre jährlich 250.000 Euro zur Verfügung. Davon werden rund 10 Prozent für Beratungsleistungen durch ein externes Büro verwendet. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt als Pauschalprämie in Höhe von 25.000 Euro je Antrag. Demnach können pro Jahr voraussichtlich neun Anträge gefördert werden. Förderberechtigt sind alle natürlichen Personen, die ein Mehrfamilienhaus erwerben, modernisieren und mindestens eine Wohneinheit für mindestens 5 Jahre selbst nutzen.
Anträge können ab sofort gestellt werden
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt durch Nachweis nach Abschluss und Abnahme der baulichen Maßnahme durch die Stadtverwaltung oder durch von den Antragstellern beauftragten Energieeffizienzexperten oder Architekten.
Die Erstberatung und fachliche Begleitung der Antragstellenden während des Antragsprozesses sowie die Prüfung auf Vollständigkeit des Antrages erfolgen durch ein extern beauftragtes Planungsbüro. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet die Stadtverwaltung nach Reihenfolge des Eingangs von vollständigen vorgeprüften Anträgen.
Anträge können ab sofort gestellt werden. Antragsformulare und nähere Informationen zu Förderrichtlinie und Fördervoraussetzungen unter www.gelsenkirchen.de/wohnraumfoerderung.