Stadt fördert Erwerb älterer Mehrfamilienhäuser

Förderprogramm für Selbstnutzende in den kommenden vier Jahren

Die Stadt Gelsenkirchen fördert mit insgesamt einer Million Euro den Erwerb von älteren Mehrfamilienhäusern.
Stadt fördert Erwerb älterer Mehrfamilienhäuser

Oberbürgermeisterin Karin Welge und Stadtplanerin Irja Hönekopp stellen die kommunale Immobilienförderung vor. Bildrechte: Stadt Gelsenkirchen – Gerd Kaemper

Die Stadt Gelsenkirchen fördert mit insgesamt einer Million Euro den Erwerb von älteren Mehrfamilienhäusern. Nach eigener Aussage schafft sie damit die Voraussetzungen, um private Investoren beim Erwerb modernisierungsbedürftiger Immobilien zu unterstützen. Ein entsprechender Entwurf wird dem Rat der Stadt am 23. März 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Engagement fördern

Das Programm stellten Oberbürgermeisterin Karin Welge und Stadtplanerin Irma Hönekopp vor. Die Oberbürgermeisterin betonte, dass es ihr wichtig sei „dass wir mit den Fördermitteln den Menschen im Quartier eine zeitgemäße und nachhaltige Bestandsentwicklung sowie eine Aufwertung des vorhandenen Wohnraumangebotes ermöglichen. Jeder, der im Quartier bleibt und sich privat engagiert, leistet einen großen Beitrag für eine positive Entwicklung vor Ort. Dieses Engagement wollen wir fördern und unterstützen“.

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Für das Sonderförderprogramm werden durch die Stadt ab dem Haushaltsjahr 2023 für die nächsten vier Jahre jährlich 250.000 Euro zur Verfügung gestellt; davon werden rund 10 Prozent für Beratungsleistungen durch ein externes Büro verwendet. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt als Pauschalprämie in Höhe von 25.000 Euro je Antrag. Demnach können pro Jahr voraussichtlich neun Anträge gefördert werden. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt durch Nachweis nach Abschluss und Abnahme der baulichen Maßnahme durch die Stadtverwaltung oder durch von den Antragstellern beauftragten Energieeffizienzexperten oder Architekten.

Sebstnutzung als Voraussetzung

Die Erstberatung und fachliche Begleitung der Antragstellenden während des Antragsprozesses sowie die Prüfung der Vollständigkeit des Antrages erfolgen durch ein extern beauftragtes Planungsbüro. Die Entscheidung der Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs von vollständigen vorgeprüften Anträgen. Die Abwicklung der Anträge wird durch die Fachdienststelle durchgeführt.

Mit der kommunalen Sonderförderung werden der Erwerb und die Modernisierung von nicht mehr marktgerechten Mehrfamilienhäusern durch Selbstnutzende finanziell unterstützt. Ein externes Planungsbüro wird die Interessenten beraten und die Förderrichtlinie umsetzen.

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Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie ist nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Gelsenkirchen im April 2023 geplant.