Förderprogramm „Stärkungspakt NRW“ ausgeschöpft

Die Stadt Gelsenkirchen hat die Mittel aus dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ der NRW-Landesregierung vollständig ausgeschöpft.
Förderprogramm „Stärkungspakt NRW“ ausgeschöpft

Oberbürgermeisterin Karin Welge präsentierte heute mit Sozialdezernentin Andrea Henze die Zahlen zum Stärkungspakt –Foto: Stadt Gelsenkirchen/Gerd Kaemper

Mit dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ hat die NRW-Landesregierung den Kommunen finanzielle Unterstützung bei der Bewältigung sozialer Notlagen und der Aufrechterhaltung der sozialen Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Insgesamt standen der Stadt Gelsenkirchen für 2023 rund 4,5 Mio. Euro zur Verfügung. Aufgrund der hohen Nachfrage ist das Budget für diese Hilfen in Gelsenkirchen mittlerweile ausgeschöpft.

Oberbürgermeisterin Karin Welge: „Die Nachricht vom ausgeschöpften Förderprogramm ist ja eine gute und eine schlechte Nachricht zugleich. Zum einen ist es uns gelungen, die zur Verfügung stehenden Mittel komplett weiterzuleiten. In vielen Fällen konnten wir so helfen und soziale Notlagen abfedern und wir müssen keine Hilfsmittel an das Land zurückgeben. Andererseits sind jetzt weitere Unterstützungen nicht möglich. Viele Anfragen zeigen aber, dass der Bedarf noch besteht. Die Krisen in dieser Welt, die unser Leben beeinflussen und auch verteuern werden aktuell leider nicht weniger.“

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Anträge stellen konnten in dem ersten Verfahren Träger der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchen- und Moscheegemeinden, Verbände, Vereine und Stiftungen zur eigenständigen Umsetzung des Stärkungspaktes. Dabei wurden Anlaufstellen und Einrichtungen für Menschen aus einkommensarmen Haushalten oder mit besonderen Bedarfslagen unterstützt. Hierzu gehören etwa Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungsloseneinrichtungen, Seniorentreffs, Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren und Stadtteilen. In jedem Einzelfall erfolgte eine Zulässigkeitsprüfung anhand der Richtlinien und Begleitschreiben des Ministeriums.

Antragsvolumen von mehr als zwei Millionen Euro

Zur Verteilung der Mittel hatte die Stadt Gelsenkirchen in einem ersten Aufruf die Gelsenkirchener Einrichtungen der sozialen Infrastruktur gebeten, ihre Bedarfe anzumelden. Hier konnten 53 Anträge in Höhe von rund 1.079.000 Euro ganz oder teilweise bewilligt werden. Nach der ersten Antragsrunde im März 2023, ist die zweite Antragsrunde mittlerweile ebenfalls abgeschlossen. Das Volumen der neu eingegangenen Anträge liegt bei 2.129.121,67 Euro.
Für den Bereich „Unterstützung der sozialen Infrastruktur“ beziehen sich die bereits bewilligten sowie die neu eingegangenen Anträge inhaltlich vor allem auf die Themen Gesundheit, Jugend, Integration und Soziales. Neben den Anträgen der freien Träger, haben städtische Organisationseinheiten ebenfalls Anträge eingereicht.

Weiterhin wurde im Bereich der „Einzelfallhilfen für Betroffene“ der „Härtefallfonds“ der Stadt Gelsenkirchen mit 200.000 Euro unterstützt. Der Härtefallfonds wird vom Referat Soziales verwaltet und über den Arbeitskreis Casemanagement abgewickelt. Ziel des Verfügungsfonds für Härtefälle ist die Vermeidung und das Beseitigen von Energienotlagen bei Gelsenkirchener Bürgerinnen und Bürgern, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind.

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Andrea Henze, Vorständin für Arbeit und Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz: „Inzwischen sind die Anträge der zweiten Förderrunde dem Ausschuss für Soziales und Arbeit vorgelegt worden. Wichtig ist, dass die Mittel spätestens am 31. Dezember 2023 verausgabt sein müssen. Mittel, die bis Ende September 2023 nicht verausgabt oder fest verplant sind, müssen zurückgezahlt werden. Eine Übertragung der Mittel nach 2024 wurde vom Land NRW strikt ausgeschlossen. Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass ab sofort keine Anträge mehr gestellt werden können. Das dafür eingerichtete Internetportal haben wir bereits zum 4. August abgeschaltet. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Allerdings erreichen die Verwaltung immer wieder Anträge auf Formularen, vor allem der Nachbarstadt Essen. Diese Anträge können jedoch nicht bearbeitet werden.“

Planung bis Jahresende

Oberbürgermeisterin Karin Welge: „So hilfreich wie dieser Fördertopf für unsere soziale Infrastruktur auch war, die Zahlen zeigen einmal mehr deutlich, dass Gelsenkirchen als Kommune unterfinanziert ist. Jeder Fördertopf bedeutet für uns ein hohes Maß an Aufwand und Bürokratie, die abzuarbeiten ist. Was wir tatsächlich benötigen ist eine auskömmliche Finanzierung, mit der wir langfristig und sicher planen können. Hier ist jetzt das Land am Zug etwa mit einer tragfähigen Lösung für die kommunale Altschuldenproblematik unter einer konstruktiven Bundesbeteiligung.“

Neben verhältnismäßig kleineren geplanten Maßnahmen, ist durch Sozialverwaltung eine Gutschein-Aktion für Gelsenkirchener Bürgerinnen und Bürger aus einkommensschwachen Haushalten entworfen auf den Weg gebracht worden. Die Vorgaben dafür, orientieren sich dabei an denen des GE-Passes. Mit den Gutscheinen werden einmalig Eintritte in die ZOOM Erlebniswelt, sowie die Gelsenkirchener Bäder kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Volumen der hierfür eingesetzten Stärkungspaktmittel wird mit rund 835.000 Euro veranschlagt.

Bereits begonnen hat die Übernahme der Elternbeiträge bei GeKiTa von Oktober bis Dezember 2023 für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten. Das Volumen der hierfür eingesetzten Stärkungspaktmittel wird mit rund 210.000 Euro veranschlagt. Auch Sportvereine sollen beim Erhalt ihrer Angebote und bei der Unterstützung ihrer von Armut betroffenen Mitglieder unterstützt werden. Über Gelsensport stehen dafür Stärkungspaktmittel von rund 56.000 Euro zur Verfügung.