Gelsenkirchen: Sparkasse fördert E-Mobilität

Die Sparkasse Gelsenkirchen fördert gemeinnützige Vereine und Einrichtungen, die in E-Mobilität investieren wollen. Wie das läuft und wer sich bewerben kann.
Die Sparkasse Gelsenkirchen fördert gemeinnützige Vereine und Einrichtungen, die in E-Mobilität investieren wollen. Wie das läuft und wer sich bewerben kann.

Insgesamt 50.000 Euro Fördergelder für E-Mobilität stellt die Sparkasse Gelsenkirchen Gelsenkirchener gemeinnützigen Vereinen zur Verfügung. Stephanie Olbering und Michael Klotz vom Vorstand der Sparkasse gaben den Startschuss für die Aktion. Foto: Gerd Kaemper/ gkfoto.de

„Vereine fahren E“ – unter diesem Motto fördert die Sparkasse Gelsenkirchen Investitionen gemeinnütziger Gelsenkirchener Vereine und Einrichtungen in die E-Mobilität. Insgesamt stellt das Kreditinstitut nach eigenen Angaben dafür 50.000 Euro bereit. Den Interessenten bleibt jetzt etwas mehr Zeit für die Bewerbung, denn die Sparkasse hat die Einsendefrist auf den 30. Juni verlängert. Ursprünglich sollte die Frist am 15. Februar enden.

Bewerben können sich alle gemeinnützigen Vereine in Gelsenkirchen – vom Fußballverein über die Ehrenamtsagentur bis zu den Fördervereinen von Schulen und Kitas. Auch mildtätige oder kirchliche Einrichtungen gehören zur Förderliste der Sparkasse. Der Begriff E-Mobilität ist ebenfalls weit gefasst: von Elektroauto über Elektrofahrrad bis hin zu Ladezubehör ist alles idenkbar.

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Jury entscheidet über Fördergelder

Es reicht ein formloser Antrag per E-Mail an kommunikation@sparkasse-ge.de mit dem Stichwort „Vereine fahren E“ in der Betreffzeile. In der E-Mail sollte sowohl der Verein oder die Institution als auch die geplante Investition und ihre Finanzierung dargestellt werden. Außerdem ist eine Kopie des gültigen Freistellungsbescheids einzureichen. Über die Auswahl der Empfänger sowie die Höhe der Fördergelder (maximal 5.000 Euro) entscheidet nach Einsendeschluss eine Jury der Sparkasse.