Haushalt der Stadt Gelsenkirchen ist genehmigt
Stadtkämmerer Luidger Wolterhoff mahnt dennoch Hilfen von Bund und Land an
Die Bezirksregierung Münster hat den Haushalt der Stadt Gelsenkirchen für das Jahr 2024 genehmigt. Es bestehen keine aufsichtsrechtlichen Bedenken.
Die Bezirksregierung Münster hat den Haushalt der Stadt Gelsenkirchen für das Jahr 2024 genehmigt. Es bestehen keine aufsichtsrechtlichen Bedenken. Stadtkämmerer Luidger Wolterhoff bilanziert, dass das Inkrafttreten eines erneut ausgeglichenen Haushalts ein erfreulicher und unter den verschärften Rahmenbedingungen ein alles andere als selbstverständlicher Erfolg für die Stadt Gelsenkirchen sei.
Die notwendige Handlungsfähigkeit sei somit gesichert. Dies dürfe jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Gemeinden, nicht zuletzt auch Gelsenkirchen, unverändert strukturell unterfinanziert sind. Um auch mittelfristig finanziell handlungsfähig zu bleiben, sei eine auskömmlichere finanzielle Grundausstattung und eine bedarfsgerechtere Unterstützung von Bundes- und Landesseite dringend nötig. Die in nahezu allen kommunalen Handlungsfeldern festzustellenden Kostensteigerungen könnten angesichts einer stagnierenden Einnahmeseite nicht dauerhaft durch Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden.
Der Gelsenkirchener Haushaltsplan 2024 sieht Aufwendungen von rund 1,5 Milliarden Euro vor. Dieser Betrag wird insbesondere für die Bereitstellung und Erbringung von Pflichtaufgaben wie beispielsweise Sozialtransfers oder die Unterhaltung der städtischen Infrastruktur benötigt.
Für das Haushaltsjahr 2024 wird mit einem Defizit von rund 54 Millionen Euro gerechnet, das nur durch den Rückgriff auf das über die vergangenen Jahre aufgebaute Eigenkapital ausgeglichen werden kann. Eine „gesonderte“ Darstellung und besondere Berücksichtigung krisenbedingter Haushaltsbelastungen wie in den Vorjahren wie zum Beispiel wegen steigender Energiepreise als Auswirkung des Ukrainekriegs ist ab dem Haushalt 2024 nicht mehr möglich. Dies belastet den Kommunalhaushalt und erschwert somit den Haushaltsausgleich.