OB Karin Welge als Sachverständige im Bundestag

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat sich mit dem  Entwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien“ befasst.
Weitere 5 Millionen Euro für Gelsenkirchen

Ministerin Scharrenbach (r.) übergibt den  aktuellen Förderbescheid am 26. Juni an OB Karin Welge –Foto: Stadt Gelsenkirchen

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat sich am vergangenen Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien“ befasst. Gelsenkirchens Oberbürgermeisterin Karin Welge, die von der SPD-Fraktion als Sachverständige benannt worden ist, machte bereits in ihrem Eingangsstatement die Bedeutung der geplanten Gesetzänderung für Kommunen deutlich. Gelsenkirchen stehe mit seinen Herausforderungen exemplarisch für alle Regionen der Bundesrepublik, die von Strukturwandel, einhergehend mit Bevölkerungsrückgang betroffen sind.

„Die geplanten Änderungen sind enorm wichtig für Gelsenkirchen und ich bin froh und auch etwas stolz, dass wir es durch unsere Beharrlichkeit und viele Gespräche geschafft haben, dass Thema auf die Tagesordnung hier im Ausschuss zu bekommen“, so die Oberbürgermeisterin, die den Entwurf einen großen Schritt in die richtige Richtung nannte.

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Gegenüber dem Rechtsausschuss machte Welge deutlich, dass Gelsenkirchen über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit Problemimmobilien verfüge und intensiv und koordiniert und Ressortübergreifend handele. Sie verwies auf die Objektbegehungen des Interventionsteams, die Anwendung von Sanierungsrecht und die Wohnungsaufsicht. „Trotzdem stößt die Stadt zum Beispiel in Zwangsversteigerungsverfahren – immerhin 271 Verfahren seit 2006 – immer wieder auf Akteure, die die bestehende Rechtslage bewusst aushöhlen, um Profit aus städtebaulichen- und sozialen Problemimmobilien zu schlagen“, so die Oberbürgermeisterin weiter. „Aus diesem Grund befürwortet die Stadt die aktuelle Änderung des Zwangsversteigerungsgesetzes ausdrücklich, mit der Möglichkeit der Einsetzung eines Zwangsverwalters.“

Unterstützung erhielt die Gelsenkirchener Oberbürgermeisterin unter anderem vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland und der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände. Magnus Krusenotto vom Deutschen Institut für Urbanistik begrüßte den Vorschlag aus städtebaulicher Perspektive und auch Bianca Cristal, Leiterin der Abteilung Wohnungsbau, Wohnungs- und Siedlungsentwicklung im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, begrüßte die vorgeschlagene Neuregelung.