Polizei mit Signal: Gewalt wird nicht geduldet
Am Freitag waren Polizistinnen und Polizisten gemeinsam mit Kräften des Ordnungsamtes und des Jugendamtes im Einsatz, um gegen Kinder- und Jugendgewalt vorzugehen.
Am Freitag, 30. August, waren Polizistinnen und Polizisten gemeinsam mit Kräften des Ordnungsamtes und des Jugendamtes der Stadt Gelsenkirchen im Einsatz, um repressiv und präventiv gegen Kinder- und Jugendgewalt vorzugehen. Das teilte der Sprecher der Polizei Gelsenkirchen mit.
Die Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei und des kommunalen Ordnungsdienstes führten in der Zeit zwischen 15 und 23 Uhr Kontrollen an verschiedenen Punkten im Stadtgebiet durch, so die Polizei in ihrer Mitteilung. Demnach standen besonders Orte im Fokus, an denen es in der Vergangenheit wiederholt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern gegeben habe und solche, an denen es Erkenntnisse zu vermehrten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gebe.
Kontrolliert wurde vor allem im Bereich der Innenstädte von Gelsenkirchen und Buer sowie in Ückendorf und in der Neustadt. Zeitgleich seien Personen, die in der Vergangenheit vermehrt straffällig geworden sind, von zivilen Beamten aufgesucht worden, um beispielsweise Gefährderansprachen durchzuführen. In einem Fall vollstreckten die Beamten einen Durchsuchungsbeschluss, um Beweismittel in einem Strafverfahren sicherzustellen.
Kriminalprävention und Opferschutz
Der Sprecher der Polizei Gelsenkirchen betonte, dass die eingesetzten Kräfte auch präventiv tätig geworden seien. Gemeinsam mit Kräften des Jugendamtes seien verschiedene Maßnahmen getroffen worden. Unter anderem suchten Beamte des Kriminalkommissariates Kriminalprävention und Opferschutz Personen auf, die aus Sicht der Beamten für die NRW-Initiative „Kurve kriegen“ in Frage kommen. In verschiedenen Jugendhilfeeinrichtungen habe es gezielte Präventionsaktionen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes gegeben. Dabei kamen unter anderem Themen wie das Jugendschutzgesetz oder die NRW-Initiative „Kurve kriegen“ zur Sprache.
Polizeipräsident Tim Frommeyer hatte die Sonderkommission „Jugend“ bei der Polizei Gelsenkirchen eingerichtet. Grund dafür waren die erneut gestiegenen Fallzahlen im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität. „Es ist wichtig und richtig, mit den Ordnungspartnern dort im Einsatz zu sein, wo Gewalt entsteht und wo sie ausgelebt wird. Dieser Einsatz ist nur ein erster Aufschlag, um zu zeigen, dass wir das Phänomen wachsender Kinder- und Jugendkriminalität sehr ernst nehmen. Gemeinsam arbeiten wir daran, zukünftig noch intensiver vor allem vorbeugend in Schulen, Jugendeinrichtungen und auf der Straße präsent zu sein, um mit den jungen Menschen ins Gespräch zu kommen, aber auch klare Grenzen aufzuzeigen. Den Kindern und Jugendlichen, die immer wieder straffällig werden, muss klar sein, dass ihr Handeln Konsequenzen hat“, führte der Chef der Polizei aus.
Probleme ganzheitlich bekämpfen
„Andererseits“, so Frommeyer, „wollen wir diejenigen frühzeitig erreichen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie in eine falsche Richtung abbiegen. Das alles geht nur gemeinsam und braucht einen langen Atem. Gemeinsam mit der Stadt und der Justiz bin ich im engen Austausch und arbeite mit meinen Beamtinnen und Beamten daran, das Problem ganzheitlich zu bekämpfen.“ Kriminaldirektor Robert Herrmann, der den Einsatz leitete, sagte: „Es ist wichtig, dass wir da sind, wo die Probleme erkannt werden und den Kontrolldruck aufrecht erhalten.“ Auch in Zukunft werde es Einsätze wie diesen geben, denn damit setze die Behörde immer wieder neu das Signal, dass Gewalt nicht geduldet wird.
Die Bilanz des Einsatzes fasste der Sprecher der Polizei Gelsenkirchen zusammen: 122 Personen seien kontrolliert und 45 Gefährderansprachen sowie drei Sicherheitsgespräche durchgeführt worden. Zudem erteilten die Beamten in drei Fällen Platzverweise und fertigten eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Diebstahls und drei Ordnungswidrigkeitenanzeigen, unter anderem wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz und des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Bei einer Durchsuchung konnte laut Mitteilung ein in einem Strafverfahren relevantes Mobiltelefon sichergestellt werden. In zwei Fällen fanden die Beamten geringe Mengen Betäubungsmittel, die sie sicherstellten. Zudem stellten sie ein Einhandmesser und diverse elektronische Zigaretten sicher.