Rat entscheidet über die Gebührensatzungen für 2024
Die Gebührensatzungen für die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung und den Winterdienst sowie die städtischen Friedhöfe für das Jahr 2024 gehen in die politische Beratung.
Die Gebührensatzungen für die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung und den Winterdienst sowie die städtischen Friedhöfe für das Jahr 2024 gehen in die politische Beratung. Gebühren sind öffentlich-rechtliche Abgaben, die für die Inanspruchnahme einer konkreten Leistung zu entrichten sind. Hierdurch unterscheiden sie sich von Steuern, bei denen kein unmittelbarer Zusammenhang zu einer Gegenleistung besteht. Bei der Gebührenerhebung sind verschiedene Grundsätze zu berücksichtigen, unter anderem gilt das Kostendeckungsprinzip.
Nach der Vorberatung am 22. November im Betriebsausschuss Gelsendienste stehen die Satzungen am 7. Dezember zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung im Rat der Stadt. Die Gelsendienste weisen darauf hin, dass bei der Kalkulation der Gebühren für das kommende Jahr über alle Bereiche hinweg neben allgemeinen Preissteigerungen vor allem deutlich höhere Personalkosten zu berücksichtigen seien, die aus der in diesem Frühjahr erfolgten Tarifeinigung im öffentlichen Dienst resultieren.
Abfallgebühren in Gelsenkirchen weiterhin niedrig
Die Kalkulation der Gebühren für die Restmüllabfuhr hat für die in Gelsenkirchen am häufigsten verwendete 120 Liter-Tonne mit wöchentlicher Leerung eine Jahresgebühr von 303,65 Euro ergeben. Der Pressesprecher des Entsorgungsunternehmens rechnet vor: Der Anstieg um 19,35 Euro gegenüber dem Vorjahr bedeutet einen monatlichen Mehraufwand von 1,61 Euro. Die Gebühr für die Biotonne mit 120 Litern Volumen und 14-täglicher Leerung liegt in 2024 bei 47,65 Euro im Jahr. Die Mehrkosten betragen hier insgesamt 1,75 Euro bzw. 15 Cent pro Monat.
Die Abfallgebühren in Gelsenkirchen sind nach Auskunft des Unternehmens im NRW-weiten Vergleich weiterhin niedrig. Wie ein Vergleich des Bundes der Steuerzahler für das aktuelle Jahr zeigt, liegt Gelsenkirchen mit Gesamtkosten von 330,20 Euro für die wöchentliche Abfuhr einer 120 Liter-Restmülltonne und die 14-tägliche Leerung einer gleich großen Biotonne landesweit auf dem zweiten Rang.
Steigerungen bei Straßenreinigung, Winterdienst und Friedhofsgebüren
Bei den Straßenreinigungsgebühren ergibt sich in 2024 für den Musterhaushalt mit 15 Frontmetern in der Reinigungsklasse 11 (wöchentliche Reinigung) und Winterdienststufe 3 eine Jahresgebühr von 210,00 Euro. Die Steigerung um 34,20 Euro gegenüber 2023 entspricht einem monatlichen Mehraufwand von 2,85 Euro.
Bei der Kalkulation der Friedhofsgebühren wurde von etwas geringeren Gesamtkosten als im Vorjahr ausgegangen. Aufgrund des anhaltenden Trends zu günstigeren Urnenbeisetzungen ergibt sich über die verschiedenen Bestattungsarten dennoch eine Gebührensteigerung zwischen drei und sechs Prozent. Unverändert bleiben hingegen die Gebühren für Beisetzungen im Kolumbarium auf dem Hauptfriedhof.