Städtischer Zuschuss zum Ersatz einer Kohleheizung läuft aus

Noch bis September 2024 können Anträge auf Förderung zum Ersatz einer Kohle­heizung eingereicht werden.
Städtischer Zuschuss zum Ersatz einer Kohleheizung läuft aus

Kohlenkeller und neue Heizungsanlage –Symbolfoto: Martin Schmüdderich

Seit 2019 gewährt die Stadt Gelsenkirchen einen Zuschuss für den Austausch von Kohleheizungen. Das Programm wurde bisher im ganzen Stadtgebiet gut angenommen, bisher sind rund 150 Anträge auf Förderung eingegangen.

„Das Förderprogramm hilft dabei, den Ausstoß von klimaschädlichen CO2, aber auch von Stickoxiden und Feinstaub zu reduzieren,“ erklärt Klimaschutzmanagerin Kirsten Sassning, „so konnten seit 2019 bereits 970 t/CO2 pro Jahr eingespart werden und gut 100 Kohleheizungen ausgetauscht werden. Ein schönes Ergebnis für den Klima­schutz.“
Noch bis September 2024 können Anträge auf Förderung zum Ersatz einer Kohle­heizung eingereicht werden. Die Anzahl der Kohleheizungen hat seit 2019 stark abgenommen. Daher wird das Programm, wie in der Richtlinie festgelegt, zum Ende des Jahres auslaufen. Letzte Anträge können bis Ende September eingereicht wer­den, eine Umsetzung muss dann im Zeitraum eines Jahres erfolgen.

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Eine qualifizierte Beratung im Vorfeld ist laut Mitteilung der Stadt Gelsenkirchen eine Grundlage der Förderung und für die Antragstellenden kostenlos. Die Beratung kann in Stadterneuerungsgebieten durch die Quartiersarchitektinnen und -architekten erfolgen, im übrigen Stadtgebiet berät die Verbraucherzentrale NRW mit ihrem Energieberater für Gelsenkirchen. Gerade im Hinblick auf das novellierte Gebäudeenergiegesetz, bekannt auch unter dem Kürzel „Heizungsgesetz“, ist es angebracht, sich gut über die Möglichkeiten zu informieren, bevor ein konkretes Angebot eingeholt wird. Auch die Frage, ob sich sinnvollerweise weitere energetische Maßnahmen bei einem Heizungswechsel anbieten und welche Fördermittel es dafür gibt, wird bei der Beratung beantwortet.

Für den Ersatz einer Kohleheizung werden pauschal 1.000 Euro pro Wohneinheit gewährt, bei der Erstinstallation einer Zentralheizungsanlage erhöht sich der Zuschuss um weitere 1.000 Euro. Auch Miethaushalte können mit dem Einverständnis der Eigentümerinnen und Eigentümer Anträge stellen.

Alle weiteren Informationen zur Förderung sind in der Förderrichtlinie beschrieben. Diese und die notwendigen Antragsformulare können online auf der städtischen Internetseite unter www.gelsenkirchen.de – Förderung zum Ersatz von Kohleheizungen abgerufen oder bei Kirsten Sassning im Referat Umwelt angefordert werden. Telefon: 0209  169-4202, E-Mail: kirsten.sassning@gelsenkirchen.de. Wichtig ist zu beachten, dass vor der Bewilligung der Fördermittel die Vergabe von Aufträgen, Käufe von Materialien oder Baumaßnahmen an der neuen Heizungsan­lage noch nicht getätigt werden dürfen!

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