Verkauf von Silvesterfeuerwerk
Bezirksregierung Münster kontrolliert Verkauf von Silvesterfeuerwerk
Die Bezirksregierung Münster kontrolliert verstärkt, ob Feuerwerkskörper ordnungsgemäß gekennzeichnet, gelagert und verkauft werden.
Fontänen, Knaller und Raketen können dieses Jahr vom 29. bis 31. Dezember gekauft werden. Schon beim Kauf sollten Verbraucher:innen darauf achten, kein illegales Silvesterfeuerwerk zu erwerben. Nach aktuellen Bestimmungen sind diese Feuerwerkskörper an einem aufgedruckten CE-Zeichen zu erkennen.
Die Bezirksregierung Münster kontrolliert verstärkt zwischen Weihnachten und Silvester, ob Feuerwerkskörper ordnungsgemäß gekennzeichnet, vom Händler gelagert und verkauft werden. Mit 14 Fachbeamt:innen in acht Teams wird auch in diesem Jahr überprüft, ob alle Bestimmungen eingehalten werden. Dabei werden auch die Brandschutzmaßnahmen, Flucht- und Rettungswege und die sachgemäße Aufbewahrung unter die Lupe genommen.
Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 dürfen in diesem Jahr vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden – und zwar nur innerhalb von Verkaufsräumen und nicht beispielsweise in Passagen oder aus einem Kioskfenster heraus. Das Abbrennen ist nur am 31. Dezember 2022 und 1. Januar 2023 erlaubt.