Vorbereitungen zur OB-Stichwahl
Vorbereitungen zur OB-Stichwahl
Die Kommunalwahlen 2020 gehen in Gelsenkirchen in die Verlängerung: Am 27. September findet die Stichwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters der Stadt statt.
Da beim ersten Wahlgang am Sonntag keiner der OB-Kandidat*innen mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereint hat, ist in 14 Tagen eine Stichwahl nötig: Diese bestreiten Malte Stuckmann (CDU) und Karin Welge (SPD).
Für die Stichwahl behalten die Wahlbenachrichtigungen ihre Gültigkeit. Aber auch ohne Wahlbenachrichtigung können Wahlberechtigte wählen, wenn sie sich ausweisen können, teilte die Stadt Gelsenkirchen am Montag mit. Die Wahlscheine zur Stichwahl werden den Angaben zufolge bereits gedruckt.
Mit Wahlamt in Verbindung sertzen
„Das bedeutet konkret, dass jeder, der einen Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen zur Hauptwahl am 13. September gestellt hatte, automatisch einen Wahlschein zur Stichwahl am 27. September erhält. In diesem Fall muss kein erneuter Antrag auf Briefwahl gestellt werden“, erklärte ein Stadtsprecher. Der Postversand werde einige Zeit in Anspruch nehmen. Bei wem die Briefwahlunterlagen aber bis Anfang nächster Woche nicht eingegangen sein sollten, der sollte sich mit dem Wahlamt der Stadt in Verbindung setzen.
„Diejenigen, die zur Hauptwahl keine Briefwahlunterlagen beantragt haben, aber gerne welche zur Stichwahl hätten, können ab sofort entsprechende Briefwahlunterlagen beantragen“, so der Stadtsprecher.
Wahlscheinstellen ab Dienstag wieder geöffnet
Die Wahlschein-Stellen sind den Angaben zufolge bis zum 25. September wie folgt geöffnet: Montags bis mittwochs und freitags von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 12 Uhr. Am Freitag vor der Stichwahl, das ist der 25. September, gibt es bis 18 Uhr letztmalig die Möglichkeit, in den Wahlscheinstellen direkt zu wählen. Somit ist eine Briefwahl am Samstag vor der Wahl, 26. September, nicht mehr möglich. Wähler*innen verbleibt dann nur noch die Möglichkeit, am Wahlsonntag, dem 27. September, in den Wahlräumen zu wählen.
Wahlraumfinder ist online abrufbar
Falls Wählerinnen und Wähler Ihre Wahlbenachrichtigung verloren oder bei der ersten Wahl im Wahlraum abgegeben haben, genügt es, wenn sie sich ausweisen können. Sollten sich Wählerinnen und Wähler nicht sicher sein, wo sich ihr Wahlraum befindet, können sie den Wahlraum-Finder auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen nutzen oder ihren Wahlraum telefonisch unter (0209) 169-4025 beim Wahlamt erfragen.