Wahl der Schöffen und Jugendschöffen 2023

Wahl der Schöffen und Jugendschöffen 2023

Im ersten Halbjahr 2023 stehen bundesweit die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 an.
Wahl der Schöffen und Jugendschöffen 2023

Ausschnitt aus dem Plakat zur Schöffenwahl.

Im ersten Halbjahr 2023 stehen bundesweit die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und -schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 an. Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die ohne juristische Ausbildung während einer Gerichtsverhandlung ein Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie ein Berufsrichter bekleiden und über Schuld und Strafe der Angeklagten mitentscheiden.

Gesucht werden in Gelsenkirchen insgesamt 682 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Gelsenkirchen und Landgericht Essen als Vertreter des Volkes Recht sprechen. Der Rat der Stadt und der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien müssen doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen, wie an Schöffinnen und Schöffen bzw. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlagslisten wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Haupt- und Ersatzschöffinnen und -schöffen.

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Bedingungen für eine Bewerbung

Die Bedingungen für eine Bewerbung für das Schöffenamt sind:

  • Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 bereits fünfundzwanzig, aber noch keine siebzig Jahre alt sein.
  • Sie müssen deutsche Staatsangehörige sein und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen,
  • Sie dürfen nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein. Gegen sie darf kein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat laufen, das zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann.
  • Die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist nicht möglich für hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) oder Religionsdiener.
  • Bewerberinnen und Bewerber sollen über soziale Kompetenz sowie Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Juristische Kenntnisse oder Vorbildungen sind nicht erforderlich.

An die Jugendschöffinnen und -schöffen werden besondere Anforderungen gestellt. Sie sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Da der Sitzungsdienst auch anstrengend sein kann, sollten die Bewerberinnen und Bewerber gesundheitlich dazu in der Lage sein.

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Bürgerinnen und Bürger, die die Bewerbungsbedingungen erfüllen, können sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste melden. Sie können sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 30. April 2023 beim Referat 2/1 – Rat und Bezirksvertretungen, Tel.: 0209 / 169 2094, E-Mail: stefanie.hoffmann@gelsenkirchen.de bewerben.

Interessierte für das Amt der Jugendschöffinnen und -schöffen richten ihre Bewerbung bitte bis zum 31. März 2023 an das Jugendamt der Stadt Gelsenkirchen, Tel.: 0209 / 169 9368, E-Mail: ulrike.rostek@gelsenkirchen.de. Für diese Bewerbung gibt es ein eigenes Bewerbungsformular (s.u.).

Weitere Informationen zur Schöffentätigkeit gibt es auch unter www.schoeffenwahl2023.de Für die Bewerbung steht hier auch ein Bewerbungsformular  zum Download zur Verfügung.