Winterdienst: Gelsendienste informieren

Die Gelsendienste nehmen die aktuelle Wetterlage zum Anlass, über die Winterdienstpflichten auf öffentlichen Straßen und Gehwegen zu informieren.
Winterdienst: Gelsendienste informieren

Bild von congerdesign auf Pixabay

Der Winterdienst in Gelsenkirchen ist auf mehrere Schultern verteilt. Während Gelsendienste bei Schnee und Glätte das Räumen und Streuen der Fahrbahnen der meisten Straßen und anderer verkehrswichtiger Stellen übernimmt, sind für die Gehwege die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verantwortlich. Die sogenannte Anliegerverpflichtung kann per Vertrag auf die Mieter übertragen sein.

Die Winterdienstpflicht gilt für alle Gehwege, die an das eigene Grundstück grenzen, also auch für Gehwege an Garten- oder Garagengrundstücken. Allgemein sollte in einer Breite geräumt und gestreut werden, dass nicht nur Fußgänger, sondern auch Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen sicher aneinander vorbeigehen können. Bei Straßen ohne Bürgersteig, beispielweise in verkehrsberuhigten Zonen, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Liegt auf dem Gehweg eine Haltestelle, muss auch diese geräumt und gestreut werden, so dass ein gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist. An Straßenkreuzungen sind die Gehwege so von Schnee freizuhalten und zu streuen, dass die Querungsbereiche gefahrlos erreicht werden können.

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Schnee und Glätte unverzüglich beseitigen

Schnee und Glätte sind tagsüber unverzüglich zu beseitigen. Bei anhaltendem Schneefall sind Räum- und Streumaßnahmen dann vorzunehmen, wenn sie geeignet sind, das Gehen zu ermöglichen und nicht gänzlich wirkungslos bleiben würden. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Zusammengeschobener Schnee ist so am Gehweg- bzw. Fahrbahnrand zu lagern, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Straßeneinläufe und Hydranten müssen dabei freigehalten werden. Schnee von privaten Grundstücken darf nicht auf öffentlichen Flächen abgeladen werden. Grundsätzlich gilt: Zuerst räumen, dann streuen! Zum Streuen sollten vorwiegend abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat verwendet und Salz möglichst sparsam eingesetzt werden. Nach Ende des Winterwetters ist das Streugut wieder von den Gehwegen zu entfernen.

Gelsendienste arbeiten in vier Stufen

Winterdienst durch Gelsendienste erfolgt in vier Stufen Gelsendienste räumt und streut die Fahrbahnen gemäß der Bedeutung der jeweiligen Straße für den öffentlichen Verkehr. Priorität hat, dass der Verkehr auf den wichtigsten Strecken möglichst reibungslos fließt und zentrale Orte wie Krankenhäuser sicher erreicht werden können.

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Hierzu sind die Straßen in vier Winterdienststufen eingeteilt. Vorrang hat die Stufe 1. Hierbei handelt es sich um Hauptdurchgangsstraßen wie die Kurt-Schumacher-Straße und die Willy-Brandt-Alle mit einer Gesamtlänge von rund 290 Kilometern. Erst wenn der Einsatz in der Stufe 1 zufriedenstellend beendet wurde, es zum Beispiel zwischenzeitlich nicht nachgeschneit hat, erfolgt der Einsatz inder nachfolgenden Stufe 2. In dieser Kategorie sind die Hauptsammelstraßen zusammengefasst. In die Stufen 3 und 4 sind kleinere Sammel- und Anliegerstraßen eingeordnet, welche im Winterdienst nachrangig bearbeitet werden.

Weitere Informationen zum Winterdienst in Gelsenkirchen unter: www.gelsendienste.de/winterdienst