Zweijährige durch E-Scooter schwer verletzt
Eine Zweijährige wurde durch einen E-Scooter schwer verletzt. Es ist der dritte Unfall dieser Art in Gelsenkirchen binnen weniger Tage.
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Nach Angaben der Polizei Gelsenkirchen wurde am Montagnachmittag erneut ein Kind durch den Zusammenstoß mit einem E-Scooter schwer verletzt. Symbolfoto: Yildiray Yücel Kamanmaz auf Pixabay
Nach Angaben der Polizei Gelsenkirchen wurde am Montagnachmittag gegen 15.30 Uhr erneut ein Kind durch den Zusammenstoß mit einem E-Scooter schwer verletzt. Nach bisherigen Ermittlungen erfasste eine 17 Jahre alte Gelsenkirchenerin das junge Mädchen auf der Bahnhofstraße in der Gelsenkirchener Altstadt. Elektro-Roller dürfen dort eigentlich nicht fahren.
Die Jugendliche befuhr die Einkaufsstraße zusammen mit einer 16 Jahre alten Freundin auf einem Leih-Roller, als es zu dem Zusammenstoß kam. Rettungskräfte brachten das zweijährige Kind zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Die E-Scooter-Fahrerin verletzte sich bei dem Zusammenprall nur leicht.
Zwei weitere Unfälle unter Beteiligung von E-Scootern
In den vergangenen Tagen gab es bereits zwei weitere Unfälle unter Beteiligung von E-Scootern. Am 2. Juni wurde ein zwei Jahre alter Junge bei einem Zusammenstoß ebenfalls schwer verletzt. Am 4. Juni kam es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Scooter-Fahrer und einem Fußgänger in Schalke. Hierbei verletzte sich Elektro-Roller-Fahrer leicht.
„Gegenseitige Rücksichtnahme ist ein Garant für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr“, erklärt die Gelsenkirchener Polizei in einer Pressemitteilung. „Grundsätzlich ist das Fahren mit E-Scooter und sonstigen Fahrzeugen in reinen Fußgängerzonen verboten.“ Verboten und gefährlich sei es außerdem, mit mehreren Personen auf einem E-Scooter unterwegs zu sein. Die Polizei führe regelmäßig Kontrollen von E-Scooter-Fahrern durch und leite, wenn nötig, Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren ein.