Zweijährige durch E-Scooter schwer verletzt

Eine Zweijährige wurde durch einen E-Scooter schwer verletzt. Es ist der dritte Unfall dieser Art in Gelsenkirchen binnen weniger Tage.
Eine Zweijährige wurde durch einen E-Scooter schwer verletzt. Es ist der dritte Unfall dieser Art in Gelsenkirchen binnen weniger Tage.

Nach Angaben der Polizei Gelsenkirchen wurde am Montagnachmittag erneut ein Kind durch den Zusammenstoß mit einem E-Scooter schwer verletzt. Symbolfoto: Yildiray Yücel Kamanmaz auf Pixabay

Nach Angaben der Polizei Gelsenkirchen wurde am Montagnachmittag gegen 15.30 Uhr erneut ein Kind durch den Zusammenstoß mit einem E-Scooter schwer verletzt. Nach bisherigen Ermittlungen erfasste eine 17 Jahre alte Gelsenkirchenerin das junge Mädchen auf der Bahnhofstraße in der Gelsenkirchener Altstadt. Elektro-Roller dürfen dort eigentlich nicht fahren.

Die Jugendliche befuhr die Einkaufsstraße zusammen mit einer 16 Jahre alten Freundin auf einem Leih-Roller, als es zu dem Zusammenstoß kam. Rettungskräfte brachten das zweijährige Kind zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Die E-Scooter-Fahrerin verletzte sich bei dem Zusammenprall nur leicht.

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Zwei weitere Unfälle unter Beteiligung von E-Scootern

In den vergangenen Tagen gab es bereits zwei weitere Unfälle unter Beteiligung von E-Scootern. Am 2. Juni wurde ein zwei Jahre alter Junge bei einem Zusammenstoß ebenfalls schwer verletzt. Am 4. Juni kam es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Scooter-Fahrer und einem Fußgänger in Schalke. Hierbei verletzte sich Elektro-Roller-Fahrer leicht.

„Gegenseitige Rücksichtnahme ist ein Garant für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr“, erklärt die Gelsenkirchener Polizei in einer Pressemitteilung. „Grundsätzlich ist das Fahren mit E-Scooter und sonstigen Fahrzeugen in reinen Fußgängerzonen verboten.“ Verboten und gefährlich sei es außerdem, mit mehreren Personen auf einem E-Scooter unterwegs zu sein. Die Polizei führe regelmäßig Kontrollen von E-Scooter-Fahrern durch und leite, wenn nötig, Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren ein.