Betriebe halten sich an Verkaufsverbot von Alkohol

Zwischen 23 und 6 Uhr darf in Gelsenkirchen aktuell kein Alkohol verkauft werden. Symbolfoto: Th G auf Pixabay

Stadt und Polizei haben kontrolliert, ob das Verkaufsverbot von Alkohol eingehalten wird. Das Fazit: Es wurden keine Verstöße festgestellt.

Der Einsatz fand am vergangenen Wochenende statt. Die Gewerbeaufsicht kontrollierte gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) und der Polizei rund 20 Gewerbebetriebe – darunter diverse Tankstellen und Trinkhallen. Es wurden eine Verstöße festgestellt. Im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen ist aktuell der Verkauf von alkoholischen Getränken im gesamten Stadtgebiet in der Zeit von 23 bis 6 Uhr untersagt.

Vorbildliches Verhalten der Gewerbetreibenden

„Das Verkaufsverbot ist nur ein Baustein, um das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen. Dass die Kontrollen am Wochenende beanstandungslos verliefen, ist das Ergebnis vorbildlichen Verhaltens der Gewerbetreibenden“, erklärt Hans-Joachim Olbering, Leiter des Referates Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Es sei allerdings wichtig, dass die aktuell geltenden Regelungen weiterhin befolgt würden und niemand nachlässig werde.

Werbung
Die unglaubliche Reise des FC Schalke 04 Vom bitteren Abstieg bis zur meisterlichen Rückkehr in die Erste Liga – die Geschichte der Saison 2021/22

Während ihrer Kontrollen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungspartner nicht immer gleich als solche zu erkennen. Die Einsätze erfolgen auch in Zivilkleidung und ohne vorherige Ankündigung. Bei einem Verstoß droht den Verantwortlichen eines Betriebes ein Bußgeld von bis zu 500 Euro. Deshalb sollten sich Gewerbetreibende an das Verkaufsverbot halten und Betriebszugehörige entsprechend sensibilisieren, rät die Stadt.