Bezirksregierung Münster bewilligt rund sechs Millionen Euro Fördergelder für Gelsenkirchen

Bezirksregierung Münster bewilligt rund sechs Millionen Euro Fördergelder für Gelsenkirchen

Die Stadt Gelsenkirchen erhält rund sechs Millionen Euro aus dem Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und aus dem Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus des Landes NRW.
Bezirksregierung Münster bewilligt rund sechs Millionen Euro Fördergelder für Gelsenkirchen

Bei der Übergabe der Bescheide mit dabei waren (v.l.) Stephan Kemper von der Bezirksregierung Münster, Regierungspräsidentin Dorothee Feller, Stadtbaurat Christoph Heidenreich, die Leiterin des Bereichs Stadterneuerung, Irja Hönekopp und Ralf Weidmann, Abteilungsleiter der Abteilung für Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht und Wirtschaft bei der Bezirksregierung Münster Foto: Bezirksregierung Münster

 

Münster/Gelsenkirchen – Die Stadt Gelsenkirchen erhält rund sechs Millionen Euro aus dem Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und aus dem Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus des Landes NRW. Regierungspräsidentin Dorothee Feller überreichte am Montag, 23.08.2021, insgesamt vier Förderbescheide an den Gelsenkirchener Stadtbaurat Christoph Heidenreich und die Leiterin des Bereichs Stadterneuerung, Irja Hönekopp.„Unsere Innenstädte wandeln sich rasant und auch unsere Freizeitaktivitäten haben sich nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie grundlegend geändert. Mit der Förderung aus dem Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte können Sie als Kommune neue Perspektiven für die Zukunft entwickeln und auch umzusetzen“, sagte Dorothee Feller bei der Übergabe. Neben den Bescheiden aus dem Sofortprogramm freute sich die Regierungspräsidentin auch einen Bescheid zur Förderung des kommunalen Straßenbaus übergeben zu können.

Sofortprogramm „Stärkung unserer Innenstädte“

Die Innenstädte sind für die Stadtentwicklungspolitik von besonderer Bedeutung. Der Strukturwandel im stationären Einzelhandel steht hierbei schon länger im Fokus und hat sich durch die Corona-Pandemie nun stark beschleunigt. Das Online-Geschäft und auch der coronabedingte Lock-Down ziehen Leerstände von Geschäften nach sich. Das Sofortprogramm setzt auf kurzfristige Interventionen gegen diesen Trend, mit denen die Handlungsfähigkeit der Kommunen gestärkt und die Möglichkeit neue Lösungen zu entwickeln, gefördert werden sollen. Kernstück des Programms ist dabei ein An- und Weitervermietungsmodell, mit dem Städte und Gemeinden in die Lage versetzt werden sollen, leerstehende Ladenlokale vergleichsweise günstig weiter zu vermieten und so auch für neue Geschäftsmodelle zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus werden unter anderem auch Gutachten und Machbarkeitsstudien durch das Programm unterstützt.

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Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen in Gelsenkirchen gefördert:

Ausbau Uechtingstraße (Kommunaler Straßenbau)

Die Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt den Abschnitt der Uechtingstraße zwischen der Kreuzung Alfred-Zingler-Straße im Süden und der Emscherbrücke im Norden zweispurig auszubauen. Dieser Ausbau beinhaltet unter anderem auch den Ersatzneubau der rund siebzig Jahre alten Brücke über den Rhein-Herne-Kanal. Die Brücke ist aufgrund ihres schlechten baulichen Zustandes und der verminderten Tragfähigkeit abgängig. Im Jahr 2016 wurde die alte Brücke in die Denkmalliste aufgenommen und kann daher nicht, wie ursprünglich vorgesehen, abgerissen werden. Für den Brückenneubau ist eine stählerne Bogenbrücke mit einer Stahlbetonfahrbahnplatte geplant. In jede Fahrtrichtung wird auf der auszubauenden Strecke zudem ein gesonderter Geh- und Radweg angelegt. Diese erhalten eine Verbindung zu den Betriebswegen entlang des Rhein-Herne-Kanals. Die Betriebswege des Rhein-Herne-Kanals sind Bestandteil des landesweiten Radverkehrsnetzes NRW und führen im weiteren Verlauf zu dem angedachten IGA 2027 Projekt der Stadt Gelsenkirchen. Auf einer Ausbaulänge von etwa 600 Metern erhält die Uechtingstraße so eine Breite von sieben Metern. Die Gehwege haben jeweils eine Breite von 2,5 Metern und der Radweg einschließlich Sicherheitsstreifen wird 2,1 Meter breit sein. Die geplanten Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 7.052.200 Euro. Bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 6.959.700 Euro und einem Fördersatz von 75 Prozent wurden 5.219.800 Euro als Förderung durch die Bezirksregierung Münster bewilligt.

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Gelsenkirchen-Buer (Stärkung Innenstädte)

In Gelsenkirchen-Buer ist die Ansiedlung von spezialisiertem Einzelhandel und von Gastronomie geplant. Dafür werden die urbane Produktion, kreative kulturwirtschaftliche Nutzungen sowie die Schaffung von Co-working-spaces gefördert. Für An- und Weitervermietungen sowie damit verbundene Abwicklungskosten entstehen hier zuwendungsfähige Gesamtkosten von rund 260.800 Euro. Bei einem Fördersatz von 90 Prozent hat die Bezirksregierung Münster eine Förderung von 234.725 Euro bewilligt.

Gelsenkirchen-City (Stärkung Innenstädte)

In der Einzelhandelsgroßimmobilie Bahnhofstraße 78-84 ist die Ansiedlung von spezialisiertem Einzelhandel und Gastronomie zur Schließung bestehender Angebotslücken geplant. Gefördert wird zu diesem Zweck ein Moderationsverfahren mit dem Eigentümer und eine Machbarkeitsstudie zu den immobilienwirtschaftlichen und baulichen Potenzialen der Großimmobilie. Darüber hinaus ist die Ansiedlung spezialisierten Einzelhandels und Gastronomie zur Schließung bestehender Angebotslücken sowie ein Gutachten zu den Chancen und Risiken der Digitalisierung des Einzelhandels Teil der bewilligten Förderung. Bei zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von 549.030 Euro hat die Bezirksregierung Münster hierfür eine Förderung von 494.127 Euro bewilligt. Der Fördersatz liegt bei 90 Prozent.

Gelsenkirchen, Nebenzentrum Gelsenkirchen-Horst (Stärkung Innenstädte)

Im Nebenzentrum Gelsenkirchen-Horst sind eine Machbarkeitsstudie zur Implementierung eines Citymanagements und Workshops für Immobilieneigentümer geplant. Hierfür wurden bei zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von 88.000 Euro und einem Fördersatz von 90 Prozent insgesamt 79.200 Euro als Förderung bewilligt.