Briefwahl bricht in Gelsenkirchen alle Rekorde
[vc_row][vc_column][us_image image=“6048″ size=“us_1600_900_crop“][vc_column_text css=“%7B%22default%22%3A%7B%22padding-top%22%3A%2210px%22%7D%7D“]Das Hans-Sachs-Haus wird bei der Bundestags-Wahl ein Treffpunkt der Poliiker sein. Foto: Stadt Gelsenkirchen[/vc_column_text][us_post_title tag=“h1″ css=“%7B%22default%22%3A%7B%22font-family%22%3A%22h1%22%2C%22margin-bottom%22%3A%220%22%2C%22padding-top%22%3A%221rem%22%7D%7D“][vc_column_text]
34.066 Wahlberechtigte haben in Gelsenkirchen bereits ihre Wahlunterlagen für die Bundestagswahl am 26. September angefordert.
Bis zum 7. September, dem 11. Tag seit der Möglichkeit, Briefwahlanträge zu stellen und in der Wahlscheinstelle direkt abzugeben, sind bereits 34.066 Briefwahlanträge bei der Stadt eingegangen. Bei derzeit 168.692 Wahlberechtigten ist das eine Quote von 20,19 Prozent.
Matthias Hapich, Leiter des für die Wahlen zuständigen Referats Rat und Verwaltung: „Damit haben wir bereits jetzt die Anzahl der Briefwahlanträge, die zur Bundestagswahl 2017 gestellt worden sind, übertroffen. Damals waren es insgesamt 33.534. Es verbleiben noch 15 Tage, an denen in der jeweiligen Wahlscheinstelle direkt die Stimmzettel abgegeben werden können.“
26. August war rekordverdächtig
Geradezu rekordverdächtig war der 26. August. Mit insgesamt 8.458 Briefwahlanträgen war dieser Tag der beliebteste „Wahltag“, gefolgt vom 30. August mit 5.966 Anträgen. Die bisher höchste Anzahl an Briefwählern gab es zur Bundestagswahl 2017 mit 33.534 Briefwahlanträgen, gefolgt von der Kommunalwahl 2017 mit 24.161 Briefwahlanträgen.
Wer jetzt glaubt, dass die Auszählung am Wahlabend damit schnell abgeschlossen ist, täuscht sich. Denn alle eingegangenen Wahlbriefe, ob direkt abgegeben oder per Post zugesandt, bleiben bis zum Wahlabend geschlossen. Die Auszählung beginnt am 26. September 2021 exakt um 18 Uhr. Somit macht es bei der Dauer der Auszählung keinen Unterschied, ob die Stimme am Wahltag selbst oder bereits zuvor abgegeben worden ist.
Beim Wahlamt melden
Wer Fragen zu Briefwahlanträgen hat, kann sich gerne unter der Rufnummer 0209 169-4025 an das Wahlamt wenden. Bei fehlenden Wahlbenachrichtigungen oder möglicherweise versehentlich nicht zugestellten Wahlscheinen hilft das Wahlamt ebenfalls weiter.
Wer als Wahlberechtigter bis zum Wahlsonntag keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann trotzdem wählen gehen. Dazu ist ein Personalausweis oder ein Reisepass notwendig, um sich legitimieren zu können. Wer in der Zeit vom 23. bis zum 27. August bereits einen Wahlantrag gestellt aber bisher keine Rückmeldung erhalten hat, sollte sich ebenfalls beim Wahlamt melden.
Weitere Hinweise zu den Bundestagswahlen, wie etwa den Wahlraumfinder sind auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen zu finden: www.gelsenkirchen.de/bundestagswahl[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]