Corona: Eheschließungen wieder mit Gästen möglich
Corona: Eheschließungen wieder mit Gästen möglich
Eheschließungen sind nun wieder mit Gästen möglich. Das Brautpaar darf sechs weitere Personen zur Trauung mitbringen.
Gute Nachrichten für Brautpaare gibt es jetzt aus dem Standesamt der Stadt Gelsenkirchen: Nachdem zeitweise die Standesbeamtin oder der Standesbeamte die Zeremonie aufgrund der Corona-Pandemie nur mit dem Brautpaar und zwei weiteren Gästen durchführen durfte, sind ab sofort kleine Hochzeitsgesellschaften mit maximal acht Personen zugelassen.
Ein paar Regeln gelten weiterhin
Neben dem Brautpaar dürfen nun insgesamt sechs weitere Personen an der Trauung teilnehmen. Die zugelassene Personenzahl in den Trauräumen ist unabhängig davon, ob die Personen bereits vollständig geimpft oder genesen sind, negativ getestet wurden oder noch keine Impfung erfolgte.
Dennoch gibt es weiterhin ein paar Regeln zu beachten: Beispielsweise ist der Zugang zum Schloss (ab der Rampe) auch nur für diesen Personenkreis zugelassen ist. Die jeweiligen Gebäude dürfen nur mit Mund- und Nasenschutzmaske betreten werden – und diese muss durchgängig getragen werden, so lange man sich im jeweiligen Gebäude aufhält. Beim Betreten des Schlosses werden die Gäste gebeten, sich ihre Hände zu desinfizieren.
Kontaktbeschränkungen sind zu beachten
Draußen sind die Kontaktbeschränkungen nach der Corona-Schutzverordnung zu beachten. Die Hochzeitsgesellschaft muss gemeinsam unter Einhaltung des gebotenen Mindestabstandes das Gebäude betreten und unmittelbar nach der Trauung so wieder verlassen. Vor den Trauzimmern und in der Glashalle ist zu allen Personen, die sich dort bewegen, der gebotene Abstand einzuhalten.