Corona: Nur wenige Verstöße gegen Schutzbestimmungen
Nur wenige Gewerbetreibende haben in den ersten beiden Monaten dieses Jahres gegen die Corona-Schutzbestimmungen verstoßen. Das meldet die Stadt.
„Nur 13 geahndete Verstöße bei jeweils rund 1.300 Kontrollen von Gewerbetreibenden in den Monaten Januar und Februar – das ist erfreulich gering“, bilanziert Hans-Joachim Olbering, Leiter des Referates Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Gelsenkirchen. Teams der Gewerbeaufsicht und des Kommunalen Ordnungsdienstes kontrollierten in den zurückliegenden Wochen Baumärkte, Blumenläden, Lebensmittelläden, Imbissbetriebe und die sogenannten „Mischläden“.
Weitere Kontrollen ab Montag
Bei den „Mischläden“ wurde überprüft, ob das Verkaufsverbot für bestimmte Waren eingehalten wurde. In den Baumärkten galt das Augenmerk darauf, die die Kundschaft in Gewerbetreibende und Privatkundinnen und -kunden getrennt wurde. Überprüft wurde zudem die korrekte Abwicklung sogenannter Außerhaus- und „Click und Collect“-Verkäufe. Gravierende Verstöße wurden nicht festgestellt. Bei der Überprüfung von 26 Wettbüros wurden fünf Verstöße geahndet. Trotz der positiven Bilanz kündigt Olbering Kontrollen der ab Montag geltenden neuen Corona-Schutzbestimmungen an.