Corona: Stadt hält an Maskenpflicht fest

Obwohl am 2. April die Corona-Regeln in NRW ausgelaufen sind, hält die Stadt Gelsenkirchen an der Maskenpflicht fest.

Symbolfoto: Engin Akyurt auf Pixabay

Corona: Stadt hält an Maskenpflicht fest

Obwohl am 2. April die Corona-Regeln in NRW ausgelaufen sind, hält die Stadt Gelsenkirchen an der Maskenpflicht fest.

Am 2. April sind die meisten Corona-Bundes- und Landesregeln ausgelaufen. Doch die Stadt Gelsenkirchen macht von ihrem Hausrecht in Verwaltungsgebäuden Gebrauch. In Gebäuden wie zum Beispiel dem Rathaus Buer, in allen Bürgercentern oder auch der Führerscheinstelle ist das Tragen einer medizinischen Maske weiterhin Pflicht. Dies gilt für alle weiteren städtischen Gebäude und Bereiche,  zu denen Kundinnen und Kunden Zutritt haben. Die Regelung soll zunächst bis zum Ende der Osterferien am 24. April gelten.

Wolterhoff für Verlängerung der Maskenpflicht

„Ich hätte mir gewünscht, dass zumindest die Maskenpflicht in Innenräumen, in denen sich viele Personen gleichzeitig aufhalten, bestehen bleibt“, erklärt Gelsenkirchens Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff. „Leider ist hier weder von der Bundes- noch von der Landesregierung eine Anschlussregelung getroffen worden. Deshalb haben wir uns zu diesem Schritt entschieden.“ Er appelliert an die gegenseitige Achtsamkeit der Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit den neuen Regelungen.

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