Corona: Stadt verlängert Allgemeinverfügung bis 4. Juni

Corona

Symbolbild von Gerd Altmann auf Pixabay

Die Stadt hat die Corona-Allgemeinverfügung verlängert: Das Verbot, in Parks zu grillen und zu picknicken und in der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken sowie die Maskenpflicht gelten demnach weiterhin.

Die Stadt Gelsenkirchen hat die Allgemeinverfügung zum Schutz vor Corona bis zum 4. Juni verlängert. Damit besteht zusätzlich zu den Regelungen der sogenannten Bundesnotbremse weiterhin das Grill- und Picknickverbot in öffentlichen Grünanlagen und anderen Bereichen der Stadt. Das Grillverbot bezieht sich auf alle öffentlichen Plätze, Parks und Grünanlagen des Stadtgebiets. Das Picknickverbot gilt im Bulmker Park, im Nienhauser Busch, im Nordsternpark, im Stadtgarten, an der Marina Graf Bismarck sowie in der Parkanlage Schloss Berge. Außerdem bleiben die Bolzplätze an der Caubstraße und am Thomas-Morus-Weg gesperrt. Auch die Skateranlage am Schalker Verein kann nicht genutzt werden.

Alkoholverbot von 10 bis 22 Uhr

Das Verbot unter freiem Himmel Alkohol zu trinken gilt weiterhin von 10 Uhr bis um 22 Uhr in allen Bereichen, in denen bereits das Grillen und Picknicken verboten ist. Darüber hinaus gilt das Verbot auf dem Josef-Büscher-Platz in Horst und in der Parkanlage rund um das Michaelshaus in Buer. Nach 22 Uhr greift die Ausgangssperre. An Sonn- und Feiertagen ist zudem der Konsum von Alkohol in den Fußgängerzonen Bahnhofstraße einschließlich der Nebenstraßen sowie Hochstraße einschließlich der Nebenstraßen untersagt.

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Generell gilt, dass in Bereichen mit einer Maskenpflicht, die Maske nur zum Essen und Trinken abgesetzt werden darf. Die Masken dürfen daher nicht zum Rauchen oder zum Trinken von Alkohol abgesetzt werden. Maskenpflicht herrscht in ausgewiesenen Bereichen fortan in der Zeit von 8 bis 22 Uhr mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen. Alle Regelungen werden weiter durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die Polizei überwacht.

Johannes-Rau-Allee gesperrt

Die Stadt sperrt außerdem von Mittwochabend bis einschließlich Montagfrüh die Zufahrt zur Johannes-Rau-Allee von der Münsterstraße aus. Der Öffentliche Personennahverkehr wird für die Zeit umgeleitet. Die Stadt reagiert damit nach eigener Aussage auf das außergewöhnlich hohe Aufkommen während des vergangenen Wochenendes. Zeitweise war der Bereich so stark befahren, dass die Polizei die Zufahrten sperren musste, um die Ausfahrt der Fahrzeuge aus diesem Bereich zu ermöglichen. Da es dadurch im Bereich des Hafens durch Menschenansammlungen zu Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung gekommen war, dient die Sperrung zur Reduzierung von Kontakten im Hafenbereich.