Corona: Töns hält Lockerungen für verfrüht

Der Bundestag hat am Freitag den Gesetzentwurf für weitgehende Lockerungen der bundesweiten Corona-Auflagen verabschiedet. Der Gelsenkirchener SPD-Abgeordnete Markus Töns hadert mit der Entscheidung und gab zu seinem Abstimmungsverhalten eine sogenannte persönliche Erklärung ab.
Der Bundestag hat am Freitag den Gesetzentwurf für weitgehende Lockerungen der bundesweiten Corona-Auflagen verabschiedet. Der Gelsenkirchener SPD-Abgeordnete Markus Töns hadert mit der Entscheidung und gab zu seinem Abstimmungsverhalten eine sogenannte persönliche Erklärung ab.

Markus Töns –Foto: SPD

Der Bundestag hat am Freitag den Gesetzentwurf für weitgehende Lockerungen der bundesweiten Corona-Auflagen verabschiedet. Dafür stimmte am Freitag die Mehrheit der Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen. Aber aus Reihen der Regierungspartein kommt Kritik. Der Gelsenkirchener SPD-Abgeordnete Markus Töns gab zu seinem Abstimmungsverhalten eine sogenannte persönliche Erklärung im Parlament ab. Er hält die Lockerungsmaßnahmen für verfrüht. „Die Pandemie entwickelt sich mit Rekord-Inzidenzen dynamisch und weist einen anhaltenden Aufwärtstrend auf. Deutschland verzeichnet in dieser Woche erstmals die höchsten Infektionszahlen innerhalb Europas“, bekundete Töns.

Töns: Kein Einvernehmen in der Koalition

„Diese Infektionslage macht es für mich dringend notwendig, Infektionsschutzmaßnahmen weiterzuführen“, betonte Töns-. Ohne gesetzgeberisches Handeln aber wären die bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen schon zum 20. März 2022 automatisch ausgelaufen. „Es wäre aus meiner Sicht sachgerecht gewesen, diese Maßnahmen zu verlängern, um die Kontinuität in der Pandemiebekämpfung sicherzustellen. Über ein solches Vorgehen konnte jedoch kein Einvernehmen erzielt werden“, erklärte Töns am Freitag, womit er den Widerstand der FDP meinte.

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Töns verwies in seiner Erklärung auf den Expertenrat der Bundesregierung, der mit Nachdruck für gesetzliche Rahmenbedingungen plädiert habe, „die auch weiterhin ad hoc verfügbare Instrumente des Infektionsschutzes bereitstellen, um in den Ländern unverzüglich Infektionsschutzmaßnahmen umsetzen zu können“. Auch Sachverständigen in der Öffentlichen Anhörung vom Montag dieser Woche zu dem vorliegenden Gesetzentwurf hatten davor gewarnt, die aktuelle Dynamik des Pandemiegeschehens auf die leichte Schulter zu nehmen. Die deutliche Mehrzahl sprach  sich dafür aus, die bestehenden Möglichkeiten für die Länder, Infektionsschutzmaßnahmen zu ergreifen, nicht einzuschränken.

Bedeutung der Maskenpflicht

Dies betraf vor allem die Bedeutung der Maskenpflicht und von Hygienekonzepten verwiesen. Auch Töns betonte: „Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen hat das Maske-Tragen eine hohe Wirksamkeit und stellt nur einen geringen Eingriff in die individuelle Freiheit dar.“ Diesen Erkenntnissen hätte die SPD-Bundestagsfraktion nach Töns Worten „gern vollumfänglich im Infektionsschutzgesetz Rechnung getragen“. Doch habe sich seine Partei Innerhalb der Koalition „lediglich auf ein Mindestmaß an Basismaßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen“ verständigen können. Immerhin habe es die SPD sicherstellen können, dass den Ländern mit der Hot-Spot-Regelung weiterhin ermöglicht wird, einem dynamischen Infektionsgeschehen gezielt zu begegnen.

Demnach kann ein Landtag bei Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage von dieser Regelung Gebrauch machen und strengere Maßnahmen wie weitergehende Maskenpflichten, ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern im öffentlichen Raum sowie 3G- und 2G-Zugangsbeschränkungen anordnen. Auch von den Regierungschefs der Länder hatte bereits im Vorfeld der Abstimmung parteiübergreifend deutliche Kritik gegeben.

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Notwendiger Kompromiss

Letztlich hat Töns für das aus seiner Sicht kleiner Übel gestimmt, wenn er sagt: „Dieser Kompromiss war notwendig, weil sonst die bestehende gesetzliche Grundlage für alle bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen ersatzlos ausgelaufen wäre. Somit hätten die Länder überhaupt keine Maßnahmen mehr im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zur Verfügung.“ Und das hätte gravierende Folgewirkungen für die öffentliche Gesundheit und die Wirtschaftskraft unseres Landes. Für den Gelsenkirchener SPd-Chef steht fest: „Sollte die Infektionslage sich weiter verschlimmern, setze ich mich dafür ein und vertraue darauf, dass der Deutsche Bundestag schnell über eine erneute Novelle des Infektionsschutzgesetzes beraten wird.“

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