Corona: Weitere Lockerungen in Gelsenkirchen

Corona

Symbolbild von Gerd Altmann auf Pixabay

Corona: Weitere Lockerungen in Gelsenkirchen

Die Sieben-Tage-Inzidenz sinkt in Gelsenkirchen auf 41,2. Mit dem Rückgang der Zahlen treten weitere Lockerungen in Kraft.

Treffen im öffentlichen Raum sind nun ohne Begrenzung für Angehörige aus zwei Haushalten erlaubt. Neu ist, dass im Einzelhandel keine Termin- und Testpflicht mehr besteht. Die Kundenzahl ist auf eine Person pro 20 Quadratmeter begrenzt.

Konzerte mit bis zu 250 Personen erlaubt

Im Bereich Kultur können Veranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 500 Personen auf fest zugeteilten Sitzplätzen und mit Test stattfinden. Konzerte im Innenbereich, Theater, Oper und Kinoangebote können mit bis zu 250 Personen auf fest zugeteilten Sitzplätzen und mit Test stattfinden-

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Im Sport ist kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen möglich. Freibäder dürfen für die Sportausübung mit Test besucht werden. Die Liegewiesen bleiben gesperrt. Im Außenbereich dürfen bei Sportveranstaltungen bis zu 500 Zuschauer mit Test, auf fest zugeteilten Sitzen, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung teilnehmen. Im Freizeitbereich ist die Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen wie etwa Minigolfanlagen, Kletterparks und Hochseilgärten mit Test erlaubt.  In der Gastronomie können die Außenbereiche geöffnet werden. Es gilt eine Test- und Platzpflicht. Das Verzehrverbot im Umkreis der Verkaufsstelle entfällt.

Präsenzunterricht ohne Begrenzung

Bei der außerschulischen Bildung kann Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten in Räumen mit Test stattfinden. In der Kinder- und Jugendarbeit sind Gruppenangebote innen mit zehn und außen mit 20 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test möglich. Auch Ferienangebote und Ferienreisen sind mit Test wieder erlaubt.

Im Bereich Beherbergung und Tourismus sind „autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test möglich. Hotels können ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie öffnen. Es gilt eine Testpflicht.

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Maskenpflicht gilt weiter

In Gelsenkirchen gelten weiterhin die erlassenen Allgemeinverfügungen zur Maskenpflicht, zum Grill- und Picknickverbot und zum Alkoholverbot.