Eheschließungen nur noch im kleinen Kreis

Heiraten im Schloss Horst ist nur noch mit Einschränkung möglich –Foto: NBM

Eheschließungen nur noch im kleinen Kreis

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und um das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus weitergehend zu minimieren, hält die Stadt Gelsenkirchen bei Eheschließungen wieder Einschränkungen notwendig.

Eheschließungen können Stadtangaben zufolge ab sofort nur noch mit zehn Personen (inklusive Brautpaar) durchgeführt werden. Diese Regelung stehe im Einklang mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung NRW, teilte die Stadt mit. Die Brautpaare haben demnach zudem darauf zu achten, dass sich nur die erlaubte Anzahl an Gästen im Außenbereich des Standesamtes und der anderen Trau-Orte aufhalten.

Wie lange gilt die Einschränkung?

Die Einschränkung gilt bis auf weiteres und wird in regelmäßigen Abständen überprüft. Daher gilt die Empfehlung, sich täglich über die Medien und Nachrichtendienste beziehungsweise über die Homepage der Stadt Gelsenkirchen über anstehende Änderungen zu informieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes bitten um das Verständnis der Brautleute und wünschen den Hochzeitspaaren trotz dieser Einschränkung eine stimmungsvolle Trauung.