Neue Parkregelung für Elektrofahrzeuge

Elektroauto an der Ladestation. –Symbolfoto: pixavay

Elektroauto an der Ladestation. –Symbolfoto: pixabay

Neue Parkregelung für Elektrofahrzeuge

In Gelsenkirchen gelten ab Mittwoch, 4. November 2020, gelten für das Parken und Laden von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Raum neue Regelungen.

Ab dem morgigen Mittwoch, 4. November 2020, gelten für das Parken und Laden von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Raum neue Regelungen. Das hat die Stadt Gelsenkirchen am Montag mitteilte. Elektrofahrzeuge dürfen den Angaben zufolge an Ladensäulen in der Zeit von 8 bis 22 Uhr nur noch dann kostenlos parken, wenn sie tatsächlich geladen werden. Ein Parken ohne Ladevorgang ist hier aber nicht mehr gestattet.

Warum gibt es die Neuregelung?.

Elektrofahrzeuge können wie bisher auch auf bewirtschafteten, öffentlichen Parkflächen bis zu drei Stunden kostenfrei parken. „Die Neuregelung wurde nötig, da an den Ladesäulen auch Fahrzeuge abgestellt wurden, ohne diese zu laden, wodurch die Säulen aber für weitere Ladevorgänge blockiert waren“, sagte ein Stadtsprecher. Auf die neue Regelung weist eine entsprechende Beschilderung hin.