Einspruch erfolgreich: So „spart“ Schalke 10.000 Euro
[vc_row][vc_column][us_image image=“9451″ size=“us_1600_900_crop“][us_post_title tag=“h1″ css=“%7B%22default%22%3A%7B%22font-family%22%3A%22h1%22%2C%22margin-bottom%22%3A%220%22%2C%22padding-top%22%3A%221rem%22%7D%7D“][vc_column_text css=“%7B%22default%22%3A%7B%22padding-top%22%3A%2210px%22%7D%7D“]Szenen nach dem Schalker Spiel gegen St. Pauli: „Zusammenhang zwischen Platzsturm und Verletzten blieb fraglich.“ Foto: privat[/vc_column_text][vc_column_text]
Einspruch erfolgreich: Das DFB-Sportgericht reduziert eine Schalker Geldstrafe um 10.000 Euro.
Immerhin einen kleinen Teilerfolg kann der FC Schalke 04 schon vor der Saison verbuchen: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens der S04-Fans beim Spiel gegen den FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren verhängte Geldstrafe um 10.000 Euro auf 83.160 Euro reduziert.
Davon kann der FC Schalke 04 bis zu 27.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 28. Februar 2023 nachzuweisen wäre.
„Zusammenhang blieb fraglich“
Stephan Oberholz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung in Frankfurt leitete, sagt dazu: „Im Ergebnis der mündlichen Verhandlung blieb der Zusammenhang zwischen dem Platzsturm und den Verletzungen einiger Schalker Zuschauer fraglich. Daher haben wir die Sanktion entsprechend angepasst.“
Nach dem Schalker 3:2-Sieg gegen den FC St. Pauli am 7. Mai, durch den die Königsblauen aufgestiegen waren, war es in der Arena zu einem Platzsturm gekommen. In dem Gesamt-Szenario gab es auch einige Verletzte.
Der Verein hat dem Urteil im Rahmen der mündlichen Verhandlung zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Norbert Neubaum
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