Geldstrafe für Schalke: Was dem DFB-Sportgericht in Sandhausen gar nicht gefiel

[vc_row][vc_column][us_image image=“9323″ size=“us_1600_900_crop“][us_post_title tag=“h1″ css=“%7B%22default%22%3A%7B%22font-family%22%3A%22h1%22%2C%22margin-bottom%22%3A%220%22%2C%22padding-top%22%3A%221rem%22%7D%7D“][vc_column_text css=“%7B%22default%22%3A%7B%22padding-top%22%3A%2210px%22%7D%7D“]Schalker Fans in Sandhausen: Etwas zu viel der Aufstiegseuphorie… Foto: Leszinski[/vc_column_text][vc_column_text]

Der FC Schalke 04 ist vom DFB-Sportgericht mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt worden. Es geht um Vorfälle aus dem Spiel in Sandhausen.

Die Aufstiegssaison ist für den FC Schalke 04 noch längst nicht vorbei – zumindest nicht vor dem DFB-Sportgericht. Das ist nach den etwas zu euphorischen Feierlichkeiten im Rahmen des Spiels gegen den FC St. Pauli nun erneut tätig geworden – diesmal geht es um das Schalker Spiel in Sandhausen.

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Wegen zweier Vorfälle bei dieser Partie wurde Schalke nun mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Wie die Schalker mitteilten, begründete das Gericht sein Urteil mit dem unsportlichen Verhalten der Anhänger in zwei Fällen. Während des 1:2-Auswärtssieges beim SV Sandhausen am 29. April wurden mehrere Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. Zudem kletterte ein Fan über den Zaun, betrat das Spielfeld und sorgte so für eine kurze Spielunterbrechung.

Urteil ist schon rechtskräftig

Schalke hatte in Sandhausen erst in letzter Minute den 2:1-Siegtreffer durch Simon Terodde erzielt, danach brachen alle Dämme. Schalkes Ersatztorwart Ralf Fährmann warf vor lauter Freude eine Werbebande vom Spielfeldrand in die Zuschauerränge – diese Aktion wurde vom Sportgericht aber offenbar nicht geahndet.

Das Urteil ist rechtskräftig, Schalke hat ihm bereits zugestimmt. Von der verhängten Geldstrafe können die Königsblauen bis zu 5.000 Euro in sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen investieren.

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Norbert Neubaum

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